Sachverhalt:
Nach Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund sieht deren Mustersatzung einen Steuersatz für Spielgeräte, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornografische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben, in Höhe von 200,00 € vor. Es sei gerichtlich anerkannt, dass mit der Höhe des Steuersatzes die Eindämmung solcher Geräte verfolgt werden kann. Eine absolute Grenze sei zurzeit nicht ausgeurteilt und hänge sicher von verschiedenen individuellen Umständen ab, sodass hierzu keine abschließende Aussage gemacht werden könne. Der Städte- und Gemeindebund gehe jedoch davon aus, wenn man eine Festsetzung in Höhe von 500,00 € monatlich festlege, man damit die Grenze der steuerlichen Erdrosselung für solche Geräteaufsteller nicht überschritten hat, andererseits aber einen wesentlichen Beitrag dazu leiste, solche Geräte zu verhindern.
Es wird gebeten, dem vorstehenden Beschlussvorschlag zu folgen.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
Anlagen:
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung