Betreff
Feststellung der Rechtmäßigkeit des Ausbaus der Massonneaustraße gemäß § 125 Absatz 2 BauGB
Vorlage
FBPB/701/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Rechtmäßigkeit des Ausbaus der Massonneaustraße zwischen der Straße Zu den Alstätten und der Gantweger Straße wird hiermit gemäß § 125 Absatz 2 BauGB festgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Nachdem die Bauarbeiten zum Ausbau der Massonneaustraße zwischen den Straßen Zu den Alstätten und der Gantweger Straße im November abgeschlossen wurden, beabsichtigt die Stadt Billerbeck nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht die entsprechenden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben.

Die Herstellung der Erschließungsanlagen, hierunter fallen u. a. nach § 127 Absatz 2 Nr. 1 BauGB die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze, setzen gemäß § 125 Absatz 1 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen diese Anlagen gemäß § 125 Absatz 2 BauGB nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absatz 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen. Neben den Zielen der Raumordnung sind die in den Absätzen 5 und 6 aufgeführten einzelnen Planungsleitlinien zu berücksichtigen sowie die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Für den o. g. Abschnitt der Massonneaustraße liegt kein Bebauungsplan vor, so dass eine entsprechende Abwägung nach § 125 Absatz 2 BauGB zur Feststellung des rechtmäßigen Ausbaus der Massonneaustraße dient. Die Massonneaustraße liegt im Nordwesten der Stadt Billerbeck, der ausgebaute Teil wird begrenzt durch die Straße Zu den Alstätten und die Gantweger Straße. Im Regionalplan ist das Gebiet als Wohnsiedlungsbereich dargestellt. Der Straßenausbau gilt somit als an die Ziele der Raumordnung angepasst. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen, auch die Massonneaustraße ist ein Bestandteil dieser Wohnbauflächen und somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Massonneaustraße dient der unmittelbaren Erschließung der angrenzenden Baugrundstücke und zudem der verkehrlichen Erschließung angrenzender Wohngebiete.

In den vergangenen Jahren wurde in verschiedenen Sitzungen bereits ausführlich über den Ausbau der Massonneaustraße diskutiert. Nachdem zunächst das von den Hydro Ingenieuren in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellte Planungskonzept den politischen Gremien vorgestellt wurde, wurde dieses den Anliegern präsentiert. In diversen Arbeitsgruppen mit Vertretern der Anlieger und umfangreichen weiteren Gesprächen wurde ein gemeinsames Ausbaukonzept entwickelt, welches abschließend in einer weiteren Anliegervollversammlung vorgestellt und diskutiert wurde. Es wurde festgelegt, dass der Ausbau auf Basis des vorgestellten Plans erfolgen und die Ausschreibung durchgeführt werden sollte. Dieser die Wünsche der Anlieger widerspiegelnde Ausbauplan wurde am 09.12.2010 erneut im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vorgestellt. Gegenstand der Erörterungen war insbesondere auch  der Umfang des Ausbaus. Aufgrund der relativ großen Straßenbreite wurden beidseitig größere Straßenbegleitgrünflächen geplant, die die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Die Alternative, Teilflächen nicht auszubauen und ggf. den Anliegergrundstücken zuzuschlagen, wurde einvernehmlich abgelehnt.

Im Vorfeld der Baumaßnahme hat daher eine ausführliche Befassung mit den verschiedensten Belangen der durch den Ausbau der Straße Betroffenen stattgefunden. Eine Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander erfolgte somit auch in den entsprechenden politischen Gremien, für die Vergabeentscheidung des Rates am 12.04.2011 bildete das ausgereifte Planungskonzept die Grundlage. Der rechtmäßige Ausbau der Erschließungsanlage gemäß § 125 Absatz 2 BauGB kann daher festgestellt werden.

 

 

Im Auftrag                               Im Auftrag

 

 

Jutta Greving             Gerd Mollenhauer                 Marion Dirks

Sachbearbeiterin                  Fachbereichsleiter                Bürgermeisterin


Bezug:     Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 31.03.2011 und des Rates der Stadt Billerbeck am 12.04.2011

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                            keine          

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: