Betreff
Errichtung einer Biogasanlage in Hamern
Vorlage
FBPB/059/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Sachverhalt:

 

Auf dem im Lageplan dargestellten Grundstück in Hamern (Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 5, Flurstück 38) soll eine Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 500 kW errichtet werden. Durch Vergärung von landwirtschaftlichen Substraten (Gülle ca. 5000 t und nachwachsende Rohstoffe ca. 9000 t) soll ein Blockheizkraftwerk zur Strom- und Wärmegewinnung betrieben werden. Die Einsatzstoffe ergeben sich zum einen aus der Positivliste für sog. NaWaRo-Anlagen (nachwachsende Rohstoffe) und zum anderen durch Anlieferung von Schweine- und Rindergülle sowie Stallmist aus den angeschlossenen benachbarten Betrieben. Außerdem wird ein Anteil des Niederschlagswassers von der Silageplatte und der Anlieferungs- und Entnahmestelle verwertet.

 

Dem Antrag ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan beigefügt. Aufgrund der Lage am Bahndamm ist eine Einbindung in die Landschaft am geplanten Standort gut möglich. Die Antragsteller haben sich bereit erklärt einen Fermenter zu wählen, der nur 6,00 m hoch ist. Insofern wird die Anlage vom Bahndamm weitgehend abgedeckt. In die andere Richtung soll ein Wall (1,40 m hoch und 5,00 m breit) errichtet und mit einer 5-reihigen Wildgehölzhecke eingegrünt werden (s. Anlage Ausgleichsmaßnahmen). Außerdem sollen zwei Baumreihen mit Eichen angepflanzt werden. Diese werden unterstützend zu dem Wildgehölz auf dem Bahndamm dem Sichtschutz für die über den Bahndamm reichenden Anlageteile dienen.

Außerdem wird eine Fläche an der K 36 (im Übersichtsplan mit einem Pfeil markiert) angrenzend an ein Biotop per Baulast als Ausgleichsfläche dauerhaft gesichert. Dort sind eine Wasserblenke für Amphibien und umfangreiche Anpflanzungen vorgesehen.

 

Aufgrund der großen Abstände zum nächsten Wohnhaus und der Lage hinter dem Bahndamm wurde vom Staatlichen Umweltamt kein Geruchsgutachten gefordert. Gleiches gilt für Lärm- und Staubemissionen.

 

Verwaltungsseitig wird die geplante Einbindung in die Landschaft und an die bestehende Hofanlage positiv gesehen. Die Anlage ist privilegiert im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB. Die Antragsteller haben bereits im Vorfeld Bereitschaft signalisiert die städtebaulichen Anforderungen an die Anlage zu erfüllen und dies durch ihre Planung gezeigt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

 

 

 

 

i.A.                                                      i. A.

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             -,---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Übersichtsplan

Lageplan

Ausgleichsmaßnahmen

Schnitt