Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2012 für die Abfallbeseitigung
Vorlage
FBF/162/2011
Aktenzeichen
20-Me/Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)            Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2010 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)            In Anwendung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz werden die im Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse der Jahre 2009 und 2010 in Höhe von rd. 34.300,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2012 berücksichtigt.

c)            Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2012 wird zur Kenntnis genommen.

d)            Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.


Sachverhalt:

 

Mit der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung 2012 wurden die gesamten Kosten auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) neu kalkuliert. Die Aufwendungen lt. Seite 1 der Gebührenbedarfsberechnung steigen zwar gegenüber dem Vorjahr deutlich um 79.700,00 € = + 10,99 % an, jedoch konnten dennoch die im Jahr 2011 gegenüber 2010 um rd. 11 % gesenkten Gebührensätze auch für 2012 gehalten werden.

 

Auf der Aufwandseite ist hervorzuheben, dass die Unternehmerkosten für die örtliche Abfuhr um 18.000,00 € gestiegen sind, was im Wesentlichen nicht auf Mengensteigerungen, sondern auf Preisanpassungen zurückzuführen ist.

 

Des Weiteren steigen die an den Kreis zu zahlenden Gebühren für die Behandlung und Verwertung der Abfälle deutlich von 433.300,00 € um 64.300,00 € auf 497.600,00 € an. Dies ist jedoch auf eine Systemänderung zurückzuführen, von der die Gebührenzahler der Stadt Billerbeck profitieren. So wurden bisher die Gebühren des Kreises bei einzelnen Abfallarten quersubventioniert, das heißt, Erlöse aus dem Verkauf des eingesammelten Altpapiers wurden gebührenmindernd in Ansatz gebracht. Ab 2012 erfolgt diese Gebührenquersubventionierung nicht mehr mit der Folge eines Anstieges der von der Stadt Billerbeck zu zahlenden Gebühren an den Kreis. Gleichzeitig erfolgt aber seitens des Kreises eine Auskehrung der auf Billerbeck entfallenen Erlöse für Papier und weitere Wertstoffe, die 2012 auf rd. 94.000,00 € geschätzt werden. Diese Erträge werden in der Gebührenbedarfsberechnung „Abfall“ der Stadt Billerbeck gebührenmindernd in Ansatz gebracht.

 

Insoweit relativieren sich die Kostensteigerungen auf Seite 1 der Gebührenbedarfsberechnung.

 

Des Weiteren wirkt sich positiv und damit gebührensenkend aus, dass Überschüsse aus der Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnungen 2009 und 2010 in Höhe von insgesamt 34.300,00 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2012 eingebracht werden können und somit die Gebührenrechnung zusätzlich erheblich entlasten. Aufgrund des § 6 Absatz 2 KAG war der Überschuss aus 2009 in Höhe von 27.300,00 € spätestens in die Gebührenbedarfsberechnung 2012 einzustellen. Um die Gebühren stabil zu halten, wurde des Weiteren ein Teil des Überschusses 2010 in Höhe von 7.000,00 € gebührenmindernd in die Gebührenkalkulation 2012 berücksichtigt.

 

Anzumerken ist, dass für den Gebührenausgleich 2013 nur noch begrenzte Mittel für den Gebührenausgleich zur Verfügung stehen werden. Insoweit muss hier nach der deutlichen Senkung der Gebühren im Jahr 2011 in 2013 wieder mit Gebührenanhebungen gerechnet werden, die aber voraussichtlich weiterhin deutlich unter den Gebühren des Jahres 2010 liegen werden.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i. A.

 

 

 

Peter Melzner                                                Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                        Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                       s. Anlage

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                             s. Anlage

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Abschluss des Gebührenhaushaltes 2010

Gebührenbedarfsberechnung 2012