Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW hier: Windkraftanlagen im Bereich Temming
Vorlage
FBPB/707/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und

Information für den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie wird im Rahmen der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes als Anregung im weiteren Verfahren aufgenommen.


Sachverhalt:

 

In oben genannter Sitzung wurde die Stellungnahme einiger Bürgerinnen und Bürger aus Temming (siehe Anlage1) an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. In der Eingabe sprachen sich die Unterzeichner gegen den Bau von Windenergieanlagen in ihrem Umfeld aus. Sie fordern den Rat der Stadt Billerbeck auf, der Errichtung eines Windparks in Temming nicht zuzustimmen.

 

Die Eingabe wurde als Anregung gem. § 24 GO NW an die Ausschüsse verwiesen. Der Inhalt der Anregung bezieht sich eigentlich auf die Bauleitplanung. Nach dem heute gültigen Gebietsentwicklungsplan ist in Temming keine Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgewiesen. Die Stadt Billerbeck überplant im Rahmen der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes das gesamte Gemeindegebiet in Bezug auf die Zulässigkeit von Windenergieanlagen. Die Planung wurde jedoch unterbrochen, da der Regionalplan überarbeitet wird und parallel, bedingt durch die aktuelle Energiepolitik, die Windenergie einen noch größeren Anteil an der Energieversorgung bekommen soll. Im bereits begonnenen Planverfahren wurde im Januar 2010 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, in der eine Anregung zur Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen in Hamern vorgetragen wurde. Aufgrund der Einwendungen der Bewohner und zum Schutz des Stadtbildes wurde der Anregung nicht gefolgt. Es wurde beschlossen, ausschließlich mit der Konzentrationszone in Osthellermark die weiteren Beteiligungsverfahren durchzuführen. Aus oben genannten Gründen wurde das Verfahren jedoch noch nicht weiter geführt. Im Zuge der Beteiligung bei der Fortschreibung des Regionalplanes hat der Rat der Stadt Billerbeck nach entsprechender Beschlusslage in seiner Stellungnahme gegenüber der Planungsbehörde deutlich gemacht, dass zunächst keine neue Konzentrationszone ausgewiesen werden soll. Wie auch in anderen Kommunen, wurden jedoch Diskussionen zur Erweiterung der Nutzung der Windenergie geführt. Dabei wurde allgemein festgestellt, dass man sich zukünftige Neuausweisungen in Zusammenarbeit mit den Nachbarn und umliegenden Bürgern einer Fläche vorstellen könne.

 

Sowohl nordwestlich von Aulendorf als auch angrenzend an das Windfeld ST 27 (Altenberge) wird zurzeit über die mögliche Errichtung von Windenergieanlagen diskutiert. Zu dem Bereich ST 27 haben Bündnis90/Die Grünen zwei Informationsveranstaltungen mit den vor Ort Beteiligten durchgeführt. Verwaltungsvertreter der Städte Billerbeck und Altenberge haben daran teilgenommen, um planungsrechtliche Fragen zu beantworten. Der Diskussionsprozess vor Ort ist noch nicht abgeschlossen. Nach Eingang der Stellungnahme der Bürgerinnen und Bürger wurde von einem der Unterzeichner durch ein Anschreiben an Frau Dirks verdeutlicht, dass die Familie nicht grundsätzlich gegen die Errichtung eines Windparks vor Ort ist. Vielmehr wünsche man sich einen Bürgerwindpark, wie in Hollich, bei dem die Bürgerinnen und Bürger mitplanen können. Zudem wünsche man sich eine Begrenzung auf maximal vier Anlagen. Verwaltungsseitig ist vorgesehen, die vorgetragenen Anregungen und Bedenken in den Planungsprozess der Flächennutzungsplanänderung einzubinden. Nur hier kann der Rat einen Entscheidungsprozess zu dieser Frage durchführen.

 

Parallel finden zurzeit auch Abstimmungsgespräche mit den Nachbarkommunen statt. Hierbei geht es vor allem darum zu erfahren welche Planungen in den Grenzebereichen bei den jeweiligen Kommunen angedacht sind. Die Bezirkregierung Münster hat in einer Veranstaltung zum neuen Windenergieerlass auch den Sachstand zur Fortschreibung des Regionalplanes „Energie“ erläutert. Dabei hat sie deutlich gemacht, dass es momentan keine Frist gibt, in der Kommunen ihre Anregungen zur Darstellung neuer Flächen vorbringen müssen. Kommunen, welche in einen Planungsprozess einsteigen wollten, sollten an ihren Konzepten weiterarbeiten. Die Ergebnisse könnten dann parallel im Planungsprozess zum Regionalplan aufgenommen werden.

 

Verwaltungsseitig wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen.

Zum einen wird die Anregung der Bürgerinnen und Bürger als Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Da bisher keine Anregung zur Ausweisung einer Konzentrationszone im Bereich ST27 vorlag, hat eine mögliche Erweiterung auch noch keinen Niederschlag im Planentwurf zur Flächennutzungsplanänderung gefunden. Sollte im Zuge des Diskussionsprozesses eine solche Anregung vorgetragen werden, könnte der Rat entscheiden mit den Vorschlägen eine frühzeitige Bürgeranhörung durchzuführen. Eine in der Stellungnahme geforderte Entscheidung kann erst im Rahmen des o. g. Planverfahrens erfolgen. Zum anderen sollte in dem Zusammenhang auch überlegt werden, was genau ein Bürgerwindpark in Billerbeck für inhaltliche Vorgaben erfüllen sollte. Da der Begriff nicht näher definiert ist und es mehrere mögliche Gesellschaftsformen gibt, wären Überlegungen zu Mindestanforderungen im Zuge der weiteren Diskussionen wichtig.

 

Um für alle am Thema Beteiligten einen Zeithorizont zu geben wird vorgeschlagen, im Sitzungsturnus vor den Osterferien alle Erkenntnisse zusammenzutragen und über die Fortführung des Planverfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beraten. Eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird voraussichtlich notwendig sein.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichleiter                              Bürgermeisterin

 


Bezug:     Sitzung des Rates vom 18.10.2011, Top 12 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Stellungnahme/Anlage zur Anregung gem. § 24 GO NW aus Ratsitzung

Weiteres Schreiben einer Familie