Betreff
Festsetzung der Umlagebeiträge für die Wasser- und Bodenverbände in der Stadt Billerbeck, hier: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Beiträge (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände
Vorlage
FBF/165/2011
Aktenzeichen
20-Me/Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Umlagebeiträge für die Wasser- und Bodenverbände in der Stadt Billerbeck werden für 2012 je Hektar wie folgt festgesetzt:

 

Steinfurter Aa                                               12,18 EUR

Steinfurter Aa und Grienbach                       0,00 EUR

Obere Berkel                                                  5,50 EUR

Mittlere Berkel                                                7,10 EUR

Münstersche Aa (Oberlauf)                           9,83 EUR

Obere Stever                                               11,26 EUR

 

Die 34. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen (Umlagen) der Wasser- und Bodenverbände wird in der vorliegenden Fassung (Anlage) beschlossen.


Sachverhalt:

 

Gegenüber der Stadt Billerbeck haben die Wasser- und Bodenverbände die Beiträge für das Jahr 2011 durch Bescheid bereits festgesetzt und abgerechnet. Lediglich der Verband Steinfurter Aa und Grienbach (Beerlage) hat in diesem Jahr aufgrund der guten Finanzlage keine Beitragsrechnung gestellt.

 

Auf der Grundlage der Bescheide der Wasser- und Bodenverbände an die Stadt erfolgt die Weitergabe der Beiträge an die Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsgebiet der Wasserläufe für das Jahr 2012. Für das Gebiet des Wasser- und Bodenverbandes Steinfurter Aa und Grienbach (Beerlage) wurde der von den Grundstückseigentümern zu erhebende Beitrag auf 0 festgesetzt, weil der Stadt 2011 kein Beitrag in Rechnung gestellt wurde.

 

i. A.

 

 

 

Peter Melzner                                                Marion Dirks

Kämmerer                                                      Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Berechnung der Gebühren für die Umlagebeiträge 2012

34. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen der Wasser- und Bodenverbände