Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Dem Wirtschaftsplan 2012, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan,
Finanzübersicht und Stellenplan, wird zugestimmt.
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, die im Wirtschaftsjahr 2012 zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werken können, wird auf
468.679,00 € festgelegt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2012 zur
rechtzeitigen Leistungen von Ausgaben in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 600.000,00 € festgelegt.
Sachverhalt:
Gemäß den §§ 14 und 17 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist ein Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb aufzustellen und gemäß § 4 durch den Rat zu beschließen.
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan, der Finanzübersicht und dem Stellenplan wird zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt.
Die Gebührenbedarfsberechnung weist keine Änderungen der Gebühren aus. Insofern erübrigt sich eine getrennte Beratung und gesonderte Beschlussfassung.
Rainer Hein Peter Melzner Marion Dirks
Betriebsleiter Kämmerer Bürgermeisterin
Anlagen:
Wirtschaftsplan
Gebührenbedarfsberechnung