Betreff
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Billerbeck Änderung der Finanzplanung und des Vermögensplanes des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck
Vorlage
AB/115/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2011-2017) wird beschlossen und der Bezirksregierung gem. § 53 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) vorgelegt.

Die Änderung des anliegenden Vermögensplanes und der Finanzplanung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 53 Abs. 1 Nr. 6 LWG in Verbindung mit § 53 Abs. 1a LWG haben die Gemeinden die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen.

Das ABK ist der Oberen Wasserbehörde vorzulegen und diese kann zur Erreichung der sich aus § 2 LWG ergebenden Ziele (Wohl der Allgemeinheit) sowie aus einem Maßnahmenprogramm nach den §§ 2d und 2e LWG (Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne, auch von Teileinzugsgebieten) ergebenden Anforderungen Fristen setzen, wenn die Gemeinde ohne zwingenden Grund die Durchführung von Maßnahmen verzögert.

 

Die Grundlagen zur Aufstellung eines ABK wurden seitens des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck komplett neu erstellt. Dabei wurde berücksichtigt, dass auf der Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung Kanal im sog. 2. Durchlauf, d.h. im Zeitrahmen 2005 bis 2020 eine Neubefahrung des Kanalnetzes vorgeschrieben ist. Diese Neubefahrung des Kanalnetzes wurde zwischenzeitlich durchgeführt, die Befahrungsdaten wurden ausgewertet und die Schäden entsprechend der anzuwendenden Normen klassifiziert. Es ergibt sich hieraus ein haltungsweises Sanierungskonzept mit der Aufstellung von Einzelkosten zur Sanierung der Schäden.

 

In einem weiteren Schritt wurde das gesamte Kanalnetz in Form einer Starkregensimulation hydraulisch überprüft und die entsprechenden Einstau- bzw. Überstauhäufigkeiten ermittelt.

 

Abschließend wurde eine Abgrenzung zu den bereits bekannten Fremdwassereinzugsgebieten vorgenommen und es wurden Vorüberlegungen zur Fremdwasserbeseitigung mit einer ersten Kostenprognose angestellt.

 

Die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen und Analysen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

 

Die Vorlage eines einzelnen Regenwasserbeseitigungskonzeptes erübrigt sich, da mit den bereits erstellten Regenüberlaufbecken, Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken der Nachweis eines schadlosen Niederschlagswasserabflusses auf der Grundlage der Istsituation bereits erfolgte. Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung sind somit nur für neue Gewerbe- oder Baugebiete auszuweisen.

 

Die hydraulische Überprüfung des Kanalnetzes hat aufgezeigt, dass die Anforderungen hinsichtlich der hydraulischen Bemessung und des Nachweises von Entwässerungssystemen erfüllt sind. Lediglich in einem Fall wurde die Zielgröße Überstauhäufigkeit überschritten und der hydraulische Engpass wird im Zuge der Baumaßnahme Weihgarten behoben.

 

Die Überprüfung der baulichen Schäden hat ein durchschnittliches Sanierungspotential für ältere Kanalisationsanlagen aufgezeigt und es sind nur wenige Kanalhaltungen in offener Bauweise erneuerungsbedürftig. Im Wesentlichen sind in den nächsten Jahren Renovierungs- und Reparaturmaßnahmen vorzusehen.

 

Ein wesentlicher Schwerpunkt der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen im Kanalnetz der Stadt Billerbeck liegt in der Fremdwasserbeseitigung. Hier ist konsequent das Fremdwasserbeseitigungskonzept fort zu führen, indem für 2013 bis 2017 die Fremdwassersanierung Innenstadt bzw. Lange Straße im ABK ausgewiesen wird.

 

Bei der Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes bzw. des Vermögensplanes und der Finanzplanung wurde besonderer Wert auf die Gebührenstabilität gelegt. Geplant ist, für die Jahre 2012 bis 2017 keine Nettokreditaufnahme vorzunehmen und den Abschreibungsbedarf durch Renovationen bzw. Neubaumaßnahmen auszugleichen. Wird für die nächsten 6 Jahre Zinsstabilität unterstellt (bei z.Zt. weiter fallendem Zinsniveau), werden die kalkulatorischen Kosten Abschreibung und Zinsbedarf für den ersten Zeitraum des ABK (2012-2017) konstant gehalten.

 

Im Weiteren werden die im ABK aufgeführten Reparaturmaßnahmen (Aufwand) so geplant, dass die bereits in den Erfolgsplänen eingestellten Finanzmittel auch zukünftig nicht überschritten werden. Somit ist mit den durchzuführenden Reparaturarbeiten am Kanalnetz keine Gebührenerhöhung zu erwarten.

 

Weitere Details zum Abwasserbeseitigungskonzept sind dem anliegenden Erläuterungsbericht sowie den ebenfalls beigefügten Investitionslisten zu entnehmen. Ebenso wurde die Änderung des Vermögensplanes für das Geschäftsjahr 2011 sowie die Finanzplanung 2009 bis 2014 dieser Verwaltungsvorlage angefügt. Herr Kipsieker wird als Niederlassungsleiter der Hydro-Ingenieure, Osnabrück neben der Betriebsleitung in der Sitzung für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

 

Rainer Hein                                                    Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin