Betreff
Grundlagen für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2012, hier: Erlass einer Hebesatzsatzung
Vorlage
FBF/166/2011
Aktenzeichen
20-Me/Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Dem Erlass einer Hebesatzsatzung mit unveränderten Realsteuerhebesätzen wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2012 ist für die Ratssitzung am 23.02.2012 vorgesehen. Die Realsteuerhebesätze wären damit erst nach Erlass der Steuerbescheide 2012 beschlossen. Zwar wird die Haushaltssatzung nach erfolgter Genehmigung durch die Kommunalaufsicht rückwirkend in Kraft treten. Jedoch soll aus Gründen der Rechtssicherheit für den Erlass der Steuerbescheide 2012 noch in diesem Jahr außerhalb der Haushaltssatzung eine spezielle Hebesatzsatzung in Kraft gesetzt werden. Sie ersetzt die Hebesatzsatzung aus dem Haushaltsjahr 2011. Die Realsteuerhebesätze sollen nach der Anhebung im Haushaltsjahr 2011 für 2012 unverändert festgesetzt werden.

 

Bezüglich der Grundsteuer A berät der Bezirksausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2011 vor.

 

i. A.

 

 

 

Peter Melzner                                                Marion Dirks

Kämmerer                                                      Bürgermeisterin


Bezug:     Sitzung des Bezirksausschusses vom 01.12.2011, TOP 2 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Hebesatzsatzung 2012