Betreff
Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck hier: Beratung über die weitere Umsetzung
Vorlage
FBPB/711/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Maßnahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sind im Rahmen der darstellbaren Möglichkeiten in die Finanzplanung einzustellen. Über die Fortschreibung des Konzeptes für die nächsten Jahre ist im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zu beraten.

Die Mittel für die Erarbeitung des räumlich-gestalterischen Leitbildes sind wie im Finanzplan des laufenden Jahres vorgesehen für die Jahre 2012 und 2013 in den Haushaltsplan einzustellen. 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 13. Juli 2010 hat der Rat das verwaltungsseitig erarbeitete städtebauliche Entwicklungskonzept einstimmig beschlossen. Das Konzept enthält insbesondere Maßnahmen zur Schaffung einer barrierefreien Innenstadt und zur Förderung der geschäftlichen Entwicklung.

Da seitens der Bewilligungsbehörde aufgrund der Vorbildfunktion des Konzeptes zunächst überlegt wurde, das Billerbecker Konzept zu einem Regionale-Projekt zu entwickeln, erfolgte keine unmittelbare Einplanung in das Förderprogramm 2011.

Um ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden, wurden daher alle Maßnahmen mit Ausnahme des ersten Projektes „Erstellung eines räumlich-gestalterischen Leitbildes für die Innenstadt“ aus der Haushalts- und Finanzplanung gestrichen.

 

Nach intensiven Gesprächen mit der Bezirksregierung und auch dem zuständigen Ministerium, in denen deutlich gemacht wurde, dass sich die Stadt Billerbeck seit vielen Jahren mit der Entwicklung einer barrierefreien Innenstadt beschäftigt und dieses Thema auch bereits in der Leader-Region Baumberge fest verankert ist, wurde eine unmittelbare Förderung über die Städtebauförderung in Aussicht gestellt. Der Bewilligungsbescheid für die Erarbeitung des räumlich-gestalterischen Leitbildes wird nunmehr kurzfristig erwartet.

 

Mit diesem Bewilligungsbescheid ist das städtebauliche Entwicklungskonzept vom Grundsatz her anerkannt. Für weitere Projekte aus dem Konzept ist dieses in den nächsten Monaten fortzuschreiben und mit der Antragstellung für weitere Projekte im August der Bezirksregierung vorzulegen.

 

Das wichtigste Projekt, das auch den Anlass für die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes gegeben hat, ist der barrierefreie Ausbau der Fußgängerzone unter Einbeziehung bzw. Ergänzung um die umliegenden Straßen (insbesondere Markt, Münsterstraße, Kurze Straße). Die heutige Oberfläche der Lange Straße wird immer wieder kritisiert. Insbesondere bei Feuchtigkeit besteht eine erhebliche Rutschgefahr. Ein Neuausbau unter gleichzeitiger Herstellung einer Barrierefreiheit wird daher angestrebt. Entsprechend ist das Projekt in die Prioritätenliste für den Ausbau der städtischen Straßen eingeplant.

 

Parallel hat sich auch der Abwasserbetrieb seit vielen Jahren mit der Innenstadt beschäftigt, da sich hier eines der größten Fremdwassereinzugsgebiete der Stadt Billerbeck befindet. Ein erheblicher Handlungsbedarf wird hier gesehen. Insbesondere in der Lange Straße bedeutet dieses den Neubau eines Kanals in offener Bauweise.

 

In enger Abstimmung mit der Verwaltung wurden seitens des Abwasserbetriebes die erforderlichen Maßnahmen im Abwasserbeseitigungskonzept für die nächsten Jahre eingeplant. Nach Ankündigung des Bewilligungsbescheides für das räumlich-gestalterische Leitbild soll aus Sicht der Verwaltung nun auch der Neuausbau der Lange Straße in die Finanzplanung eingestellt werden.

 

Nachdem das positive Signal für die Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vorliegt, sollten die Chancen zur Umsetzung des gesamten Konzeptes in den nächsten Jahren im Rahmen der im Haushalt darstellbaren Mittel genutzt werden.

 

i. A.

 

 

Gerd Mollenhauer                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                    Bürgermeisterin


Bezug:     Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 6. Juli 2010, TOP 1 ö. S., Rat vom 13. Juli 2010, TOP 5 ö. S., Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 31.  März 2011, TOP 3 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                    siehe Sachverhalt     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: