Betreff
Wiederbesetzung bzw. Umbesetzung von Ausschüssen
Vorlage
FBZD/243/2011
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Für die SPD Fraktion werden die nachstehend aufgeführten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitglieder in die aufgeführten Ausschüsse gewählt:

 

 

Betriebsausschuss:

Mitglied:   Reinhard Bernshausen, Bockelsdorfer Weg 17 (sachkundiger

Bürger gem. § 58 Abs. 3GO NW)

 

Schul- und Sportausschuss:

Mitglied:   Roman Gerding, Zu den Alstätten 52 (sachkundiger

Bürger gem. § 58 Abs. 3 GO NW)

 

 

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird Herr Hans-Werner Webmeier-Richardson (sachkundiger Bürger gem. § 58  Abs. 3 GO NW) in die aufgeführten Ausschüsse als stellvertretendes Mitglied gewählt.

 

Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Betriebsausschuss:

Ausschuss für Umwelt- , Denkmal und Feuerwehrangelegenheiten:

Schul- und Sportausschuss:

Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss:

Bezirksausschuss:

 


Sachverhalt:

 

Laut dem anliegenden Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD sollen die in den Anträgen aufgeführten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretende Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse bestellt werden. Nach Prüfung des Antrages sind alle Vorschläge rechtlich möglich.

 

 

 

Nach der geltenden Rechtsprechung zur Gemeindeordnung ist die Abberufung eines Ausschussmitgliedes und seine Ersetzung durch ein anderes nur durch einstimmigen Ratsbeschluss möglich. Kommt ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, bleibt nur die Möglichkeit, den Ausschuss durch Mehrheitsbeschluss aufzulösen und insgesamt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 Abs. 3 GO NW) neu zu besetzen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen (mehrere Fraktionen können sich zu Gruppen zusammenschließen) des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. 

Dieses Verfahren nach Hare/Niemeyer ersetzt zu dieser Legislaturperiode das bisher angewandte Auszähl- und Zugriffsverfahren nach d´Hondt.

 

 

Bezüglich der Zulässigkeit von Listenverbindungen gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 GO NW hat das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 10.12.2003 folgende Leitsätze gebildet:

 

  1. Gemeinderatsausschüsse müssen die Zusammensetzung des Plenums (Rat) und das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln. (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung)

 

  1. Bei der Besetzung der Ausschüsse sind deshalb – zur Erlangung eines zusätzlichen Sitzes gebildete – gemeinsame Vorschläge mehrerer Fraktionen unzulässig.

 

Unter Berücksichtigung dieser Leitsätze ist eine Listenverbindung zur Verteilung von Ausschusssitzen zulässig,

 

  • wenn sie unter Beachtung des Meinungs- und Kräftespektrums im Rat

(Leitsatz 1) erfolgt und

  • nicht zum Nachteil einer anderen Fraktion geht, die nicht an der Listenverbindung beteiligt ist. (Leitsatz 2)

 

Das bedeutet, dass eine Verbindung von Ausschusssitzen nur zwischen den beteiligten Fraktionen der Listenverbindung stattfinden darf.  

 

 

 

Die Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren:

 

z.B. bei 9 Ausschüssen:

 

Anzahl der Ausschusssitze:

9

 

 

Anzahl der Ratsmandate (insgesamt):

26

 

 

Abgegebene Stimmen für Wahlvorschlag der

CDU

12

 

Abgegebene Stimmen für Wahlvorschlag der

SPD

7

 

Abgegebene Stimmen für Wahlvorschlag der

GRÜNE

4

 

Abgegebene Stimmen für Wahlvorschlag der

FDP

2

 

Abgegebene Stimmen für Wahlvorschlag der

***

 

 

 

 

 

 

Sitze 1. Runde (Vorkomma-Stelle)

Nachkommastelle

Rang

Sitze 2. Runde (höchste Nachkomma-Stelle)

Gesamtsitze

Ausschusssitze

CDU

4,154

4

0,154

5

0

4

Ausschusssitze

SPD

2,423

2

0,423

2

1

3

Ausschusssitze

GRÜNE

1,385

1

0,385

3

0

1

Ausschusssitze

FDP

0,692

0

0,692

1

1

1

Ausschusssitze

***

0,346

0

0,346

4

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

Sitze in erster Runde vergeben

7

In zweiter Runde zu vergebende Sitze

2

 

2

 

 

Sofern die Summe der Ausgangssitze nicht der Gesamtsitzzahl entspricht, 

 

werden die verbliebenen Restsitze den Parteien mit den höchsten Restwerten zugeschlagen.

 

Bei gleichen Restwerten entscheidet das Los!

 

 

 

Nach den derzeitigen Fraktionsstärken würde sich bei einem Ausschuss mit 9 Mitgliedern folgende Sitzverteilung ergeben:

 

CDU-Fraktion:                                                           4

SPD-Fraktion:                                                           3

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:                    1

FDP-Fraktion                                                            1

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.

 

I. A.

 

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                                 Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin

 


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

 

Schreiben vom 9.10.2011(Anlage 1)

Schreiben vom 6.12.2011(Anlage 1)