Für die SPD Fraktion werden die nachstehend aufgeführten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitglieder in die aufgeführten Ausschüsse gewählt:
Betriebsausschuss:
Mitglied: Reinhard Bernshausen, Bockelsdorfer Weg 17 (sachkundiger
Bürger gem. § 58 Abs. 3GO NW)
Schul- und Sportausschuss:
Mitglied: Roman Gerding, Zu den Alstätten 52 (sachkundiger
Bürger gem. § 58 Abs. 3 GO NW)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird Herr Hans-Werner Webmeier-Richardson (sachkundiger Bürger gem. § 58 Abs. 3 GO NW) in die aufgeführten Ausschüsse als stellvertretendes Mitglied gewählt.
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:
Betriebsausschuss:
Ausschuss für Umwelt- , Denkmal und Feuerwehrangelegenheiten:
Schul- und Sportausschuss:
Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss:
Bezirksausschuss:
Sachverhalt:
Laut dem anliegenden Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD sollen die in den Anträgen aufgeführten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretende Mitglieder für die verschiedenen Ausschüsse bestellt werden. Nach Prüfung des Antrages sind alle Vorschläge rechtlich möglich.
Nach der geltenden Rechtsprechung
zur Gemeindeordnung ist die Abberufung eines Ausschussmitgliedes und seine
Ersetzung durch ein anderes nur durch einstimmigen Ratsbeschluss
möglich. Kommt ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, bleibt nur die
Möglichkeit, den Ausschuss durch Mehrheitsbeschluss aufzulösen und insgesamt
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 Abs. 3 GO NW) neu zu besetzen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der
Fraktionen und Gruppen (mehrere Fraktionen können sich zu Gruppen zusammenschließen)
des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen
Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu
verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie
sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind
sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Dieses
Verfahren nach Hare/Niemeyer ersetzt zu dieser Legislaturperiode das bisher
angewandte Auszähl- und Zugriffsverfahren nach d´Hondt.
Bezüglich
der Zulässigkeit von Listenverbindungen gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 GO NW hat das
Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 10.12.2003 folgende
Leitsätze gebildet:
- Gemeinderatsausschüsse müssen die Zusammensetzung
des Plenums (Rat) und das darin wirksame politische Meinungs- und
Kräftespektrum widerspiegeln. (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung)
- Bei der Besetzung der Ausschüsse sind deshalb – zur Erlangung eines zusätzlichen
Sitzes gebildete – gemeinsame Vorschläge mehrerer Fraktionen
unzulässig.
Unter
Berücksichtigung dieser Leitsätze ist eine Listenverbindung zur Verteilung von
Ausschusssitzen zulässig,
- wenn sie unter Beachtung des Meinungs- und Kräftespektrums
im Rat
(Leitsatz 1) erfolgt und
- nicht zum Nachteil einer anderen Fraktion geht, die
nicht an der Listenverbindung beteiligt ist. (Leitsatz 2)
Das
bedeutet, dass eine Verbindung von Ausschusssitzen nur zwischen den beteiligten
Fraktionen der Listenverbindung stattfinden darf.
Die Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren:
z.B. bei 9 Ausschüssen:
Anzahl der Ausschusssitze: |
9 |
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Anzahl der Ratsmandate
(insgesamt): |
26 |
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Abgegebene Stimmen für
Wahlvorschlag der |
CDU |
12 |
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Abgegebene Stimmen für
Wahlvorschlag der |
SPD |
7 |
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Abgegebene Stimmen für
Wahlvorschlag der |
GRÜNE |
4 |
|
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Abgegebene Stimmen für
Wahlvorschlag der |
FDP |
2 |
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|||||||||
Abgegebene Stimmen für
Wahlvorschlag der |
*** |
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Sitze 1. Runde
(Vorkomma-Stelle) |
Nachkommastelle |
Rang |
Sitze 2. Runde (höchste
Nachkomma-Stelle) |
Gesamtsitze |
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Ausschusssitze |
CDU |
4,154 |
4 |
0,154 |
5 |
0 |
4 |
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Ausschusssitze |
SPD |
2,423 |
2 |
0,423 |
2 |
1 |
3 |
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Ausschusssitze |
GRÜNE |
1,385 |
1 |
0,385 |
3 |
0 |
1 |
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Ausschusssitze |
FDP |
0,692 |
0 |
0,692 |
1 |
1 |
1 |
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Ausschusssitze |
*** |
0,346 |
0 |
0,346 |
4 |
0 |
0 |
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Sitze in erster Runde
vergeben |
7 |
In zweiter Runde zu
vergebende Sitze |
2 |
|
2 |
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Sofern
die Summe der Ausgangssitze nicht der Gesamtsitzzahl entspricht, |
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werden
die verbliebenen Restsitze den Parteien mit den höchsten Restwerten
zugeschlagen. |
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Bei
gleichen Restwerten entscheidet das Los! |
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Nach
den derzeitigen Fraktionsstärken würde sich bei einem Ausschuss mit 9
Mitgliedern folgende Sitzverteilung ergeben:
CDU-Fraktion: 4
SPD-Fraktion: 3
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1
FDP-Fraktion 1
Die
Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.
I. A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Schreiben vom 9.10.2011(Anlage 1)
Schreiben vom 6.12.2011(Anlage 1)