Betreff
Eröffnungsbilanz der Stadt Billerbeck zum 01.01.2009, hier: Einbringung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz
Vorlage
FBF/168/2011
Aktenzeichen
20-Me/Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Entwurf der Eröffnungsbilanz nebst Anlagen wird gemäß § 92 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.


Sachverhalt:

 

Im Zuge des NKF-Einführungsgesetzes NRW in Verbindung mit der neuen Gemeindeordnung haben die Gemeinden ihr Rechnungswesen auf das System der doppelten Buchführung (Doppik) umzustellen. Der späteste Zeitpunkt war hierfür der 01.01.2009. Zu diesem Zeitpunkt hat die Stadt Billerbeck ihr Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung umgestellt. Ein wesentlicher Teil des neuen Systems ist die erstmalige Bilanz (Eröffnungsbilanz).

 

Damit wird erstmalig das Vermögen der Stadt Billerbeck vollständig erfasst (Aktiva) und den Schulden, den Sonderposten und dem Eigenkapital gegenübergestellt. Die Eröffnungsbilanz enthält also zum Stichtag 01.01.2009 auf der Aktiva die Bestände des gesamten Vermögens der Stadt Billerbeck und auf der Passiva deren Finanzierung.

 

Zu den Einzelheiten wird auf die umfassenden Erläuterungen im Anhang zur Eröffnungsbilanz verwiesen. Anlässlich der Einbringung erfolgt ein Überblick über die wesentlichen Daten durch die Bürgermeisterin.

 

i. A.

 

 

 

Peter Melzner                                                Marion Dirks

Kämmerer                                                      Bürgermeisterin


Bezug:    

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: