Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Zu den Alstätten" im vereinfachten Verfahren hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
Vorlage
FBPB/713/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Für das Plangebiet, welches einen kleinen Teil des Bebauungsplangebietes „Zu den Alstätten“ umfasst, wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zu den Alstätten“ beschlossen. Der Änderungsbereich liegt nordwestlich des Stadtzentrums und umfasst konkret die Flurstücke 24, 509, 510 sowie 513 und 514 (vorher zusammen 25) in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 8.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.     Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird demnach auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

3.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

4.     Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zu den Alstätten“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.     Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Sachverhalt:

 

Die Eigentümer der Grundstücke „Zu den Alstätten 29 und 31“ haben erbeten, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die Geh,- Fahr- und Leitungsrechte (Wegerechte) zukünftig zwischen ihren Grundstücken verlaufen sollen. Hintergrund ist der Wunsch, eine Garage auf dem bisherigen Wegerecht zu bauen. Bisher gibt es ein solches Recht zwischen den Hausnummern 27 und 29 sowie 31 und 33. Diese Wegerechte sollen durch die neuen Rechte ersetzt werden. Das Grundstück 27a ist bereits bebaut. Die Zufahrt verläuft ausschließlich auf dem Grundstück der Hausnummer 27. Dies würde in der Änderung so aufgenommen. Weitere Ausführungen sind dem Begründungsentwurf zu entnehmen. Alle betroffenen Grundstückseigentümer (27, 27 a, 29 und 31) sind informiert und begrüßen die Planung.

 

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren vorgesehen. Da hier mehrere Grundstückseigentümer direkt oder indirekt von der Änderung profitieren und der Planungsaufwand sehr gering ist, wird vorgeschlagen, auf eine Kostenbeteiligung zu verzichten.

 

Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 


Bezug:    

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           100,- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                         09010.54310000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:


 


Anlagen:

Bebauungsplanauszug mit Änderung

Entwurf der Begründung