Die Eröffnungsbilanz der Stadt Billerbeck zum 01.01.2009 wird gemäß § 92
Abs. 1 in Verbindung mit § 96 GO NRW in der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft GmbH,
Dülmen, geprüften und testierten Fassung festgestellt.
Sachverhalt:
Der Entwurf der erstmaligen städtischen Eröffnungsbilanz samt Anlagen
ist am
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 92 Abs. 5 GO NRW die
Eröffnungsbilanz, er kann sich hierfür gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW Dritter als
Prüfer bedienen, was im vorliegenden Fall auch geschehen ist. Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom
Frau Hahne wird in der Sitzung die Ergebnisse darstellen und den
Ausschuss-mitgliedern für detaillierte Fragen zur Verfügung stehen.
Insbesondere wird sie dazu Stellung nehmen, ob die aufgestellte
Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und der
Schuldenlage der Stadt Billerbeck vermittelt.
Über die Art und den Umfang der Prüfung einschließlich des Ergebnisses
der Prüfung ist ein entsprechender Prüfungsbericht zu erstellen. Darin ist auch
der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über eine Versagung aufzunehmen.
Inzwischen hat auch bereits die überörtliche Prüfung der
Eröffnungsbilanz durch die GPA NRW stattgefunden. Der Entwurf des dazugehörigen
Berichts ist als Anlage beigefügt. Die getroffenen Feststellungen und
Empfehlungen werden weitgehend in die Bilanz eingearbeitet.
Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, einen uneingeschränkten
Bestätigungs-vermerk für die aufgestellte Eröffnungsbilanz der Stadt Billerbeck
zum
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass bei Erteilung des
Bestätigungsvermerks durch den Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz noch
durch Beschlussfassung im Rat festzustellen ist. Im Anschluss daran ist die
festgestellte Eröffnungsbilanz unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und
ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
I. A.
Marco Ennen Marion
Dirks
Sachbearbeiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Entwurf der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die GPA NRW