Betreff
Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Billerbeck zum 01.01.2009 gemäß § 92 in Verbindung mit §§ 95 Abs. 3 und 96 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Vorlage
FBF/169/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Billerbeck zum 01.01.2009 wird gemäß § 92 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 GO NRW in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft GmbH, Dülmen, geprüften und testierten Fassung festgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der erstmaligen städtischen Eröffnungsbilanz samt Anlagen ist am 12.01.2012 dem Rat der Stadt Billerbeck vorgelegt und zur Kenntnis genommen worden. Durch Beschluss erfolgte die Verweisung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 92 Abs. 5 GO NRW die Eröffnungsbilanz, er kann sich hierfür gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW Dritter als Prüfer bedienen, was im vorliegenden Fall auch geschehen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.01.2007 beschlossen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft GmbH, Dülmen, mit der Prüfung der städtischen Eröffnungsbilanz zu beauftragen.

 

Frau Hahne wird in der Sitzung die Ergebnisse darstellen und den Ausschuss-mitgliedern für detaillierte Fragen zur Verfügung stehen. Insbesondere wird sie dazu Stellung nehmen, ob die aufgestellte Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und der Schuldenlage der Stadt Billerbeck vermittelt.

Über die Art und den Umfang der Prüfung einschließlich des Ergebnisses der Prüfung ist ein entsprechender Prüfungsbericht zu erstellen. Darin ist auch der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über eine Versagung aufzunehmen.

 

Inzwischen hat auch bereits die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die GPA NRW stattgefunden. Der Entwurf des dazugehörigen Berichts ist als Anlage beigefügt. Die getroffenen Feststellungen und Empfehlungen werden weitgehend in die Bilanz eingearbeitet.

 

Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, einen uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk für die aufgestellte Eröffnungsbilanz der Stadt Billerbeck zum 01.01.2009 zu erteilen.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass bei Erteilung des Bestätigungsvermerks durch den Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz noch durch Beschlussfassung im Rat festzustellen ist. Im Anschluss daran ist die festgestellte Eröffnungsbilanz unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

 

I. A.

 

 

 

 

Marco Ennen                                                                         Marion Dirks

Sachbearbeiter                                                                     Bürgermeisterin

 


Anlagen:

 

Entwurf der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die GPA NRW