Betreff
35. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: weiteres Vorgehen zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Billerbeck
Vorlage
FBPB/717/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

 

Aufgrund der noch offenen Fragen wird die Fortführung des Planverfahrens bis zum Sommer zurückgestellt.


Sachverhalt:

 

In den oben genannten Sitzungen wurde beschlossen, die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen im Bereich Osthellermark durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden sollte durchgeführt werden. Aufgrund der Überarbeitung des Regionalplanes und dem Wandel in der Energiepolitik, wurde die Planung zunächst nicht weitergeführt. Zwischenzeitlich wurde zudem ein neuer Windenergie-Erlass herausgegeben.

 

Die Stadt Billerbeck hat im Rahmen der Erstellung eines Plankonzeptes zur Steuerung der Windkraftanlagen bereits eine komplette Untersuchung des Gemeindegebietes vorgenommen. Diese wurde aufgrund des neuen Erlasses geringfügig angepasst und ist im Ratsinfosystem komplett einsehbar. Wie bereits ausgeführt, konnten im Rahmen der Untersuchungen keine grundsätzlich umweltverträglichen Standorte für Windkraftanlagen empfohlen werden. Ob Flächen der Restriktionszone II als Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan dargestellt werden, muss im Rahmen der Abwägung entschieden werden. Möchte eine Kommune die Errichtung von Windkraftanlagen steuern und Eignungsbereiche festlegen, um die Anlagen an anderer Stelle auszuschließen, muss sie der Windkraft substanziellen Raum geben.

 

Um die Flächen der Restriktionszone II auch in ihrer technischen und städtebaulichen Eignung genauer bewerten zu können, wurde verwaltungsseitig eine weitere Eingrenzung vorgenommen.

 

Im Gutachten sind Abstände von 200 Metern zu Einzelhäusern aufgenommen worden. Dies ist bei kleineren Anlagen das absolute Minimum. Unter den Aspekten   Windhöffigkeit und Wirtschaftlichkeit werden heute überwiegend Anlagen mit einer Höhe von mindestens 150 Metern geplant. Verwaltungsseitig wurde daher in allen Bereichen, die in die Restriktionszone II eingeordnet wurden, um die Wohnhäuser ein Radius von 450 Meter gezogen (Windkraftanlage von 150 m Gesamthöhe mit dreifachem Abstand). In diesen Bereichen wurde zudem geschaut, wo mindestens drei Anlagen untergebracht werden können. Dies wird als Minimum zur Definition eines Windparks angesehen. Unter dem Aspekt der Vermeidung von gestreuten Einzelanlagen und der sinnvollen Nutzung und Bündelung der notwendigen Infrastruktur wird dies allgemein als weiteres Kriterium zur Eingrenzung anerkannt. Denkbar ist dabei auch eine Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen für einen gemeindeübergreifenden Windpark.

 

Als weitere Einschränkung sind Flächen im Zusammenhang mit dem Billerbecker Stadtbild zu sehen. Hier wird zum einen auf die Beschlüsse in oben genannten Sitzungen und die Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege verwiesen. Zudem wird noch ein Gutachten vom Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) erwartet, in dem Grundlagen und Empfehlungen für die Regionalplanung zum Thema Kulturlandschaftsentwicklung erarbeitet wurden.

 

Aufgrund dieser weiteren Eingrenzung bleiben in Billerbeck nur zwei Bereiche der Restriktionszone II übrig. Diese liegen beide in Temming zwischen Holthausen und dem Altenberger Windfeld St 27 (s. Anlage). Aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch die bestehenden Windkraftanlagen und durch die Hochspannungsfreileitungstrasse würde verwaltungsseitig eine Erweiterung von ST 27 eher begrüßt, als die Eröffnung eines neuen Bereiches in einer bisher unverbauten Landschaft (s. a. höhere landschaftsästhetische Empfindlichkeit Plan Nr. 3). Dies würde auch dem landesplanerischen Ziel zur Orientierung von Windkraftanlagen möglichst entlang vorhandener Infrastrukturtrassen entsprechen (s. 3.2.2.3 Windenergie-Erlass). So können nach den Empfehlungen wenig belastete „ruhige“ Räume vor der Inanspruchnahme geschützt werden und gleichzeitig die Windenergienutzung weiter ausgebaut werden. Die Entwicklung beider Bereiche wird verwaltungsseitig auch aus diesem Grund kritisch gesehen. Es würde ein riesiges unhomogenes Windfeld ohne klare Abgrenzung entstehen, welches den Bewohner zwischen der Gärtnersiedlung und Holthausen kaum mehr freien Horizont bieten würde.

 

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung ist nicht so schnell mit dem neuen Regionalplan zum Thema Energie zu rechnen. Es werden noch Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zum Thema Artenschutz erwartet. Zudem ist das Landesentwicklungsprogramm noch in der Erarbeitung und der o. g. Beitrag des LWL steht noch aus. Die Bezirksregierung bittet jedoch die Kommunen, ihre Überlegungen fortzusetzen, damit optimalerweise die Darstellungen von Vorranggebieten parallel zu den örtlichen Planungen übernommen werden können. Hierzu wurde das 1. Quartal dieses Jahres angedacht, die meisten Kommunen werden in dieser Zeit jedoch noch keine Aussagen treffen können.

 

Wie bereits berichtet, wurde mit Nachbarkommunen gesprochen, um eine möglichst frühzeitige Abstimmung des weiteren Vorgehens zu erreichen. Auch auf Kreisebene fand ein entsprechender Austausch statt.

Bis auf die Planungen der Gemeinde Rosendahl gibt es noch keine konkreteren Überlegungen der Nachbarkommunen die Grenzbereiche Billerbecks betreffend. Im Bereich Oberdarfeld und Höpinger Berg (östlich Risauer Berg) gibt es auf Rosendahler Seite entspr. Initiativen. Im Kreis Steinfurt sind noch weitere Untersuchungen und Überlegungen zur Plankonzeption erforderlich. Auch Havixbeck steht erst am Beginn seiner Überlegungen.

 

Zum momentanen Zeitpunkt wird verwaltungsseitig vorgeschlagen bezüglich der 35. Änderung noch nicht im Planverfahren fortzufahren, da noch zu viele Informationen fehlen. Eine konkrete Festlegung auf geeignete Flächen wäre verfrüht.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 


 

Bezug:     Sitzung des Bezirksausschusses vom 10.03.2010, TOP 3 ö. S., des

Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 18.03.2010, TOP 2 ö. S und des Rates vom 23.03.2010, TOP 6 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:     


 


Anlagen:

Landschaftsökologischer Fachbeitrag im Ratsinfosystem

Pläne 1-5 des Fachbeitrages

Bereich Temming mit 450 m Radien um die Wohnhäuser