Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NW hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen am Risauer Berg
Vorlage
FBPB/718/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

 

Der Antrag wird zurückgestellt.


Sachverhalt:

 

Der Antrag ist noch einmal als Anlage beigefügt. Zusätzlich haben die Antragsteller ihre Konzeption in einem weiteren Papier dargelegt (Anlage 2).

 

Wie bereits ausgeführt worden ist, wurden neben der technischen Eignung von Flächen auch bestehende Restriktionen im landschaftsökologischen Fachbeitrag zusammengefasst. Die vorgeschlagene Fläche stellt sich dabei im Wesentlichen als Restriktionszone I (Flächen mit vielen Restriktionen) dar. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet Baumberge. Zudem ist die landschaftsästhetische Empfindlichkeit im landschaftsökologischen Fachbeitrag als hoch eingestuft worden. Die auf Rosendahler Seite angrenzende Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet Darfeld. Die Ausweisung erfolgte auch wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Das o. g. Gutachten empfiehlt der Stadt Billerbeck nur eine Auswahl von Flächen, welche im Restriktionsbereich II (Flächen mit wenigen Restriktionen) liegen.

 

Die Entwicklung eines Windparks am Risauer Berg könnte demnach städtebaulich nur begründet werden, sofern eine Vorbelastung ein Herausnehmen aus dem Schutzstatus des Landschaftsschutzgebietes rechtfertigt. Ansonsten würde die gesamte Plankonzeption in Frage gestellt. Eine Vorbelastung läge z. B. vor, wenn Rosendahl oder Laer mit einem Windfeld an die Stadtgrenze Billerbecks heranrückt, ähnlich wie durch die Windräder auf Nottulner Seite im Windpark Osthellermark. Zudem hat die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld ggf. unter Beteiligung des Landschaftsbeirates maßgeblich über widersprechende Darstellungen zwischen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan sowie zu Ausnahmen oder Teilaufhebungen aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entscheiden. In dem Zusammenhang wird auch auf die entsprechenden Ausführungen unter 8.2.1.5 des Windenergie- Erlasses vom 11.07.2011 verwiesen. Mit den Gemeinden Rosendahl und Laer findet im Übrigen ein entsprechender Informationsaustausch statt. Ob bereits das Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet weitere Überlegungen in diesem Bereich überflüssig macht, lässt sich heute noch nicht absehen.

 

Bereits im Vorfeld hat sich in der Nachbarschaft Risauer Berg Widerstand gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in Ihrer Nähe gebildet. Aufgrund des jetzt gestellten Antrages haben die sieben Anlieger eine weitere Stellungnahme eingereicht, die als Anlage beigefügt ist. Bezogen auf den Billerbecker Teil des Windfeldes hat sich der überwiegende Teil der Anlieger damit gegen das Windfeld ausgesprochen. Da hier keine Standorte angegeben werden können, ist eine genauere Angabe nicht möglich. Zudem gibt es in dem Bereich nur wenige Anlieger, die teilweise auch durch das Waldgebiet abgeschirmt sind. Eine Bewertung der Betroffenheit lässt sich daher nicht pauschal darstellen.

 

Dem Wunsch der Antragsteller, eine grundsätzliche politische Aussage für den Windpark zu treffen, damit die Antragsteller das Risiko der Beauftragung eines  umfangreichen Artenschutzgutachtens auf sich nehmen können, kann aus Sicht der Verwaltung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vorgeschlagen werden.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen aufgrund der oben genannten grundsätzlichen Probleme den Antrag zunächst zurückzustellen. Wenn die Plankonzepte in Rosendahl und Laer weiter sind und Aussagen zum Landschaftsschutzgebiet vorliegen, kann der Antrag erneut zur Beratung vorgelegt werden.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     Sitzung des Rates vom 15.12.2011, TOP 14 ö.S. und vom 23.2.2012, TOP 7 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Antrag

Konzept

Eingaben der Anlieger