Betreff
Ganzheitliche Sanierung der öffentlichen und privaten Kanalisation und der Herstellung einer Dränwasserableitung
Vorlage
AW/019/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Förderantrag ist in der vorgestellten Fassung unverzüglich zu stellen. Die weitere Vorgehensweise ist mit dem Werksausschuss zeitnah abzustimmen. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind zu informieren.


Sachverhalt:

 

Mit der 3. Bürgerversammlung am 07. Februar 2006 wurde das Ergebnis des Pilotprojektes „Fremdwasser“ den Bürgern vermittelt. Dabei wurden insbesondere die Ergebnisse der Bürgermappen vorgestellt, d.h. die Sanierungsplanung der privaten Entwässerungsleitungen wurde erläutert. Hierbei ist fest zu halten, dass von den 113 untersuchten Grundstücken bei 55 Grundstücken fließendes Wasser oder zumindest feuchte Stellen feststellbar waren. Bei 37 % konnten Dränagen festgestellt werden und bei weiteren 10 % werden sie konkret aufgrund zufließenden Wassers vermutet. Trotz modernster Technologie konnten die Grundleitungssysteme nicht vollständig untersucht werden, so dass für 53 % keine Aussage zu möglichen Dränagen getätigt werden konnten. Interessant war darüber hinaus, dass nur 10 % der untersuchten Grundstücke über eine funktionierende Rückstausicherung verfügten, obwohl alle Bürger in Billerbeck seit Jahren mehrmals auf die vorliegende Rechtssituation zum Rückstauschutz hingewiesen wurden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bild 1: Schäden der privaten Entwässerungsleitungen.

 

 

Durchschnittlich ergeben sich für die Sanierung der privaten Entwässerung, der Erneuerung der Grundstücksanschlüsse, der Erstellung einer alternativen, den Regeln der Technik entsprechenden, Ableitungsmöglichkeit für Grund-, Quell- und Dränwasser Kosten in der Höhe pro Anschlussnehmer von rd. 12.500,-- €. Hierbei sind die Kosten eines Dränwassersammler nicht enthalten, der öffentlich zu erstellen und über Gebühren zu refinanzieren ist.

 

 

 

Bild 2: Kostenverteilung der einzelnen Grundstücke im Projektgebiet.

 

 

 

 

Das Sanierungskonzept sieht für die einzelnen Grundstücke vor, dass die unter der Kellersohle verlegten Grundleitungssysteme mit den dort angeschlossenen Dränagen verbleiben, diese Leitung  im „Vorgarten“ abgefangen wird und mittels Pumpe das Dränwasser rückstaufrei in den neu zu bauenden Dränsammler bzw. mit Duldung in den MW- Kanal geleitet wird. Hiermit werden aufwändige Suchaktionen zu den Dränrohren unter der Kellersohle vermieden.

Weiter sind die Fallrohre abzufangen, unter der Kellerdecke mit Abwasserrohren neu zu verlegen und an den sanierten Grundstücksanschluss für Mischwasser anzuschließen. Das Regenwasser sollte, falls möglich, durch erneuerte Leitungen um das Haus herum geleitet werden damit Schwitzwasserbildung vermieden wird.

 

 

Bild 3: Sanierungsprinzip im Schnitt (hier die Duldungsvariante).

 

 

Seitens des Umweltministerium NRW wurde schon in der Bürgerversammlung mitgeteilt, dass das Land NRW bereit ist, auch die Sanierung der privaten Entwässerungsleitungen zu fördern. Voraussetzung hiefür ist jedoch, dass die Bürger dies auch wollen und der Förderantrag spätesten im April d. J. vorliegt. Spätestens ab Mai d. J. liegen neue Förderrichtlinien vor, die eine gesonderte Förderung für Billerbeck unmöglich machen würden. Diese Förderzusage wurde am 01. März 2006 in einen vertiefendem Gespräch im Ministerium konkretisiert. Es wurde eine 50 %- tige Förderung sowohl für den Dränkanal als auch für die Sanierung der Grundstücksanschlüsse und für die gesamten Sanierungs- und Umbauarbeiten auf Privatgrundstücken in Aussicht gestellt.

Der konkrete abgestimmte Förderantrag liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Die einzelnen Verfahrensschritte und die Kosten sind aufgeführt.

Gegenstand des Förderantrages ist zunächst die Herstellung eines Dränkanal für das gesamte Projektgebiet. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass zunächst die Auswirkungen auf die zu erhebende Fremdwassergebühr zu schätzen ist und der Fremdwasserkanal so zu konzipieren ist, dass möglichst eine Gesamtbeteiligung der Anlieger an der Refinanzierung gesichert erscheint. Hierfür sind alternative Gebührenberechnungen zu erstellen. Dies wiederum ist in Abstimmung mit der Abwasserberatung NRW zu erfolgen um eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu erlangen.

Im Weiteren ist im Förderantrag berücksichtigt, dass auch Eigenleistungen der Eigentümer angerechnet werden können. Hiezu konnte jedoch seitens des MUNLV keine Zusage gemacht werden. Es sind weitere Gespräche mit der zuständigen Bezirkregierung abzuwarten.

 

Die betroffenen Eigentümer wurden zwischenzeitlich angeschrieben und gebeten, sich zu dem Förderangebot zu erklären. Die Rückgabe der Postkarten ist für spätestens dem 20. März d. J. erbeten worden. Das Ergebnis wird in der Sitzung bekannt gegeben.

 

Seitens der Werkleitung wird empfohlen, den Förderantrag zu stellen. Es ist die letzte Möglichkeit, den betroffenen Grundstückseigentümern auch finanziell erheblich zu helfen. Denn, völlig unabhängig, ob das Pilotprojekt fortgesetzt wird, sind die festgestellten Undichtigkeiten der privaten Leitungen zu beseitigen, d.h. sind die Leitungen zu erneuern oder zu reparieren. Es wird hierzu empfohlen, in einer der nächsten Sitzungen des Werksausschusses eine gesonderte Satzung der Stadt Billerbeck gemäß § 45 (6) BauO NW über die vorgezogene Dichtheitsprüfung von Grundstückentwässerungsanlagen zu verabschieden, indem die zeitgleiche Vorlage einer Dichtheitsprüfung für das gesamte Projektgebiet vorgeschrieben wird. Damit lässt sich der ganzheitliche Sanierungsansatz sichern. Ebenso wird sichergestellt, dass auch diejenigen ihre private Entwässerung abdichten, die sich nicht an dem Pilotprojekt beteiligen möchten.

In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, dass das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) z. Zt. überarbeitet wird. In diesem Konzept wird zukünftig nur der ganzheitliche Ansatz, d.h. die gleichzeitige Sanierung von öffentlichen und privaten Leitungen verankert. Dies deckt sich mit den Plänen der Landesregierung, dass zukünftige Förderungen nur noch in diesem Rahmen möglich werden lassen. Außerdem werden die zukünftig zu berücksichtigen Fremdwasserschwerpunkte Gegenstand des ABK sein.

 

 

 

 

 

 

 

Rainer Hein                                                            Marion Dirks

Werkleiter                                                               Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: rd.140.000,-- € in 2 Jahren      

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.9700.520.017:                                    

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                    


 


Anlagen:

Förderantrag