Betreff
Aufstellung eines Rahmenplanes zur Steuerung von gewerblichen Tierhaltungsbetrieben in Billerbeck hier: Ergebnis der Vorstellung bei den beteiligten Vereinen und Organisationen
Vorlage
FBPB/720/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschluss-

     vorschlag für den Rat:

Der Entwurf des Rahmenplanes zur Steuerung gewerblicher Tierhaltungsbetriebe wird öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

Mit den Ergebnissen wird erneut der Runde Tisch einberufen.


Sachverhalt:

 

Entsprechend des Beschlusses in o. g. Ratsitzung wurde der Planentwurf den beteiligten Vereinen und Organisationen vorgestellt und diskutiert. Alle Veranstaltungen waren gut besucht. Die Ergebnisse wurden zudem am Runden Tisch erörtert. Das Ergebnisprotokoll ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Bürgerinitiative hat schriftlich eine Stellungnahme eingereicht (Anlage 1), bezogen auf den Rahmenplan wird hier insbesondere angeregt, zum Gesundheitsschutz statt 500 Meter 1000 Meter als Abstand zum Stadtkern einzuhalten.

 

In der Versammlung der Ortsvereine wurde vor allem deutlich, dass die Landwirte Planungssicherheit wünschen. Sie möchten bei Einhaltung der Regeln des Rahmenplanes Sicherheit, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Dies wurde auch mit dem Wunsch verbunden, dass in solchen Fällen auf die öffentlichen Beratungen in den Ausschüssen verzichtet werden kann.

 

Bündnis 90/Die Grünen haben ebenfalls eine Stellungnahme vorbereitet (Anlage2) und am Runden Tisch zur Diskussion gestellt.

 

Zu den vorgebrachten Anregungen wird nachfolgend im Einzelnen zur Niederschrift ergänzt.

 

Anregung der BIB:

 

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wird angeregt, den 500 Meter-Abstand auf 1000 Meter zu erhöhen. Hierzu ist auszuführen, dass es auch aus rein städtebaulichen Gründen sinnvoll ist, den Umkreis um die Stadt genau zu betrachten und dahingehend zu schützen, dass spätere Siedlungsentwicklungen nicht behindert werden und die Naherholungsfunktion und das Wohnumfeld in hoher Qualität erhalten bleibt. Für Billerbeck wird es auch zukünftig wichtig sein, Wohnbevölkerung im Ort zu halten und möglichst noch Neubürger zu gewinnen. Wie im Erläuterungsbericht ausgeführt, ist der Abstand von 500 Metern nur als Ansatzwert genommen worden. Die Abgrenzungen wurden in der Regel nach den örtlichen Gegebenheiten vorgenommen und berücksichtigt mögliche spätere Siedlungsentwicklung (z.B. auch mögliche Westumgehung und daher sich ändernde Siedlungsentwicklung). Sie sind in der Regel weiter als 500 Meter. Allerdings wurden dabei auch bestehende Tierhaltungsbetriebe in den Blick genommen. Wenn zum Beispiel ein Waldstück Sichtschutz bietet und dort ein bestehender Betrieb angesiedelt ist, wurde der Wert auch etwas unterschritten. Die zulässigen Grenzwerte müssen in jedem Fall eingehalten werden.

 

In der Anlage 3 sind Radien von 1000 Meter jeweils von den Siedlungsaußenkanten gezogen worden um eine Übersicht darzustellen. Die schwarz schraffierten Bereiche kämen als neue Tabubereiche hinzu. Die neu betroffenen Betriebe mit Tierhaltung sind mit einem Kreis markiert. Unter Berücksichtung der übrigen Tabubereiche ist an vielen Randbereichen bereits aufgrund des Erholungsbereiches ein höherer Abstand einzuhalten. In anderen Bereichen ist das Bauverbot des Landschaftsschutzgebietes wirksam, welches in angemessener Erweiterung an der Hofstelle jedoch kein generelles Hemmnis ist. Auch ist im Bereich der Berkelaue mit ihrem hohen Schutzstatus der Bau eines größeren Stalls kaum zu verwirklichen.

 

Ohne weitergehenden Schutz innerhalb des 1000 Meter-Radius ist vor allem der Bereich nördlich des Industriegebietes. Zu bedenken ist, dass auch hier die Erweiterung des Tabubereiches dazu führt, dass die betroffenen Landwirte Ausweichstandorte suchen müssten. Dies würde weitere Zersiedelungen nach sich ziehen. Der Abstand vom heutigen Innenbereich (äußere Grundstücke von Twickel Straße) beträgt jedoch im Entwurf bereits 750 Metern. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Bereiche nicht zu erweitern, da es sich reell nur um einen geringfügig höheren Abstand handelt, dieser aber durch die starken Einschränkungen der betroffenen Betriebe wohl zu einem Akzeptanzverlust des Rahmenplanes führen würde. Außerdem wäre die städtebauliche Begründung im Angesicht des Industriegebietes kaum zu führen.

 

Anregung der Ortsvereine:

 

Die Fragestellung der Beratungen von Vorhaben in öffentlichen Sitzungen ist anhand der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck zu klären. Dort sind der Bürgermeisterin Entscheidungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben in unbedenklichen Fällen übertragen. Alle übrigen Vorhaben des Außenbereiches berät der Bezirksausschuss vor und der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss entscheidet dann über diese Vorhaben. Außerdem beraten beide Ausschüsse über grundsätzliche Planungen der städtebaulichen Entwicklung im Außenbereich vor. Entscheidend ist dann der Rat. Biogasanlagen und gewerbliche Tierhaltungsbetriebe sind immer in den Ausschüssen beraten worden, da der Gesetzgeber den Kommunen für diese Vorhaben Steuerungsmöglichkeiten eingeräumt hat. Diese Entscheidungskompetenz hat ohne planerisches Konzept, an der sich die Entscheidungen ausrichten können, demnach nicht die Bürgermeisterin allein.

Landwirtschaftliche Vorhaben sind von dieser Steuerungsmöglichkeit nicht erfasst, aber vom Gesetzgeber bereits räumlich den Betrieben zugeordnet worden. Daher werden diese als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt, auch wenn sie bei Schweinemastbetrieben manchmal dieselbe Größenordnung haben wie gewerbliche Tierhaltungsanlagen.

 

Nach Beschluss eines Rahmenplanes gäbe es ein vom Rat beschlossenes Konzept, an dem sich die Entscheidungen zu Vorhaben orientieren können. In unbedenklichen Fällen läge die Entscheidungskompetenz dann bei der Bürgermeisterin. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Vorhaben im unmittelbaren Hofzusammenhang errichtet würde.

 

Der Entwurf des Rahmenplanes gibt zudem Ausnahmetatbestände vor, wenn eine Standortwahl am Hof nicht möglich ist. In der Zuständigkeitsordnung ist hierzu geregelt, dass die Bürgermeisterin in unbedenklichen Fällen hierzu entscheiden darf.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, weiterhin nach der Zuständigkeitsordnung zu verfahren. Bei unbedenklichen Fällen, also wenn eine Anlage im unmittelbaren Hofzusammenhang errichtet werden soll, wäre diese der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zugeordnet. Sofern eine Anlage im Rahmen der Ausnahmeregelungen außerhalb des Hofzusammenhangs errichtet werden soll, wäre die Zuständigkeit nur in unbedenklichen Fällen der Bürgermeisterin zugeordnet. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn die Anlage an einem angepachteten Hof errichtet werden soll. Sofern eine Anlage in einem bisher unbebauten Bereich beantragt würde, könnte dagegen eine Beratung notwendig werden, insbesondere wenn mehrere Varianten für einen Ausweichstandort in Frage kommen.

Bei allen anderen Vorhaben nach § 34 oder § 35 BauGB hat sich dieses Vorgehen nach Ansicht der Verwaltung bewährt. Es gibt einerseits Planungssicherheit und zügige Entscheidungen für die Antragsteller, andererseits wird bei wesentlichen Ermessensentscheidungen die Politik eingebunden. Die Vermeidung einer öffentlichen Beratung hilft auch der Verwaltung, um Antragsteller davon zu überzeugen, sich an den Rahmenplan zu halten. Zur Vermeidung aufwendiger und teuerer Planverfahren ist der Rahmenplan ja auf den Konsens angewiesen.

Da die Ratsmitglieder ja heute schon über alle Entscheidungen zu Bauvorhaben informiert werden, ist ihre Kontrollfunktion weiterhin gewährleistet. Im Übrigen werden die beantragten Vorhaben im Rahmen der Prüfung zur UVP-Pflicht durch den Kreis in der Zeitung bekannt gemacht.

 

Zu den Bedenken, dass keine Regelungen zu den Größen im Rahmenplan aufgeführt sind, wird auf die geplante Gesetzesänderung verwiesen. Sollte diese so kommen, wäre hier eine gesetzlich geregelte Obergrenze vorgegeben. Es ist heute noch nicht absehbar, wann und ob genau so die Gesetzesänderung kommt. Im Zusammenhang mit den Leitlinien des Rahmenplanes könnte die Lücke geschlossen werden.  Vorhaben, die UVP-pflichtig sind, wären dann nur über einen Bebauungsplan zu verwirklichen. Es wäre gut, vor einer möglichen Beschlussfassung im nächsten Quartal hierzu Genaueres zu wissen.

 

Anregung der Bündnis 90/ Die Grünen:

 

Ausführungen zu den Anregungen sind auch der Niederschrift zu entnehmen.

Verwaltungsseitig wird ergänzt, dass der Wunsch nach einer umfassenderen Analyse und der Berücksichtigung weiterer Abstände zu Schutzgütern grundsätzlich nachvollziehbar ist. Dies ist jedoch mit erheblichen Kosten verbunden.

Der Rahmenplan ist ein grobmaschiges städtebauliches Konzept, um Vorgaben zur Steuerung von Stallbauten zu machen. Er ist allein aufgrund seines Maßstabes,  wie der Flächennutzungsplan, nicht parzellenscharf. Neben dieser planerischen Steuerung gibt es im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens umfangreiche Regelwerke, welche auch zu einer möglichst optimalen Platzierung eines Vorhabens im Raum führen. Daher muss der Rahmenplan gar nicht alle erdenklichen Problemstellungen im Vorfeld analysieren und bewerten, auch wenn dies wünschenswert wäre. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird sich die Untere Landschaftsbehörde zu diesen Belangen ebenfalls äußern können. Sofern sich die Notwendigkeit einer verbindlichen Bauleitplanung ergeben wird, werden voraussichtlich für gutachterliche Aussagen oder juristische Beratung Kosten anfallen. Insofern wird vorgeschlagen, auf der Ebene des Rahmenplanes auf die Beauftragung externer Büros zu verzichten.

 

Grundsätzlich ist der Rahmenplan auch nach seiner Verabschiedung auf einen möglichst breiten Konsens im Rat angewiesen. Sollte ein Vorhaben beantragt werden, welches den Regelungen widerspricht, ist die Einleitung einer verbindlichen Bauleitplanung notwendig um die Ziele zu erreichen. Die einzelnen Planungsschritte können dann ebenfalls nur mit Mehrheit im Rat verabschiedet werden. Andererseits ist das Plankonzept aber auch nur dann schlüssig, wenn andersherum zu Vorhaben das Einvernehmen erteilt wird, die diesem Konzept entsprechen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass dies für Gegner von Intensivtierhaltung ein schwieriger Spagat ist. Die BIB hat aber in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht, dass sie diesen Weg mitgehen möchte. Auch wenn sie deutlich gemacht haben, dass dies nur Teil ihrer Zielsetzungen ist. Die Landwirte haben ebenfalls ein grundsätzliches Verständnis für diesen Weg aufgebracht. Ihnen ist dabei besonders wichtig, Planungssicherheit zu haben. Beide haben die oben genannten Anregungen eingebracht, zu denen am Runden Tisch zwar kein Konsens erreicht werden konnte, die letztendliche Abwägung liegt jedoch wie bei allen Planverfahren beim Rat.

Sollte der Rat der Forderung nach einem erhöhten Abstand nachkommen, hat die Vertretung der Landwirtschaft den Wunsch geäußert hierzu, noch einmal den Runden Tisch einzuberufen, da den Landwirten ja der vorherige Entwurf vorgestellt wurde.

Sollte der Entwurf wie vorgestellt zur Offenlage beschlossen werden, möchte der Runde Tisch noch einmal tagen, wenn alle Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Entwurf offen zu legen. Gegenüber dem Entwurf bei der letzten Sitzung sind nur redaktionelle Änderungen und Ergänzungen vorgenommen worden. Mit den eingegangenen Anregungen und Bedenken vor einer möglichen Beschlussfassung sollte dann noch einmal der Runde Tisch tagen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:     Sitzung des Bezirksausschusses vom 13.09.2011 TOP 1 ö. S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 22.09.2011, TOP 1 ö. S. und des Rates vom 18.10.2011, TOP 7 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                      -,---     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Schreiben der BIB

Schreiben der Bündnis 90/Die Grünen

Rahmenplan mit 1000 m Radien

Erläuterungsbericht zum Rahmenplan

Entwurf des Rahmenplanes im Ratsinfosystem

Niederschrift der Sitzung des Runden Tisches v. 22.02.2012