Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes " Gewerbegebiet Friethöfer Kamp" hier: Ergebnis der Offenlegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/062/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Den Anregungen des Kreises Coesfeld -Brandschutzdienststelle- wird entsprechend der Sitzungsvorlage gefolgt.

2.         Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

3.         Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung, dem Text und der Begründung hierzu.

4.         Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 27. August 1997 (BGB1 I S. 2141) in der zur Zeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zur Zeit geltenden Fassung.

 

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend des v. g. Ratsbeschlusses erfolgte in dem Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ die Offenlegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2  und 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 7. Februar 2006 bis zum 7. März 2006 (einschl.)

 

Von privater Seite wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Von den beteiligten Träger öffentlicher Belange hat der Kreis Coesfeld -Brandschutzdienststelle- mit Schreiben vom 6. März 2006 den Hinweis vorgetragen, dass die Löschwasserversorgung gemäß „Regelwerk – Arbeitsblatt“ W 405 der DVGW sicherzustellen sei und die Hydranten gemäß „Regelwerk – Arbeitsblatt“ W 331 anzuordnen seien. Außerdem sei zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung eine Löschwassermenge von 1.600 Ltr./Min. (96 cbm/h) für mind. 2 Stunden im GE-Gebiet und bis zu 3.200 Ltr./Min (192 cbm/h) für 2 Stunden im I-Gebiet sicherzustellen.

Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass die durch die Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld geforderte Löschwassermenge in dem Gebiet sichergestellt werden kann. Hydranten für die Entnahme von Löschwasser befinden sich im Eingangsbereich des Gewerbegebietes und im Einmündungsbereich von-Galen-Straße/Coesfelder Straße. Zusätzlich liegen in dem Bereich noch zwei Löschwasserbrunnen.

Ferner teilt der Kreis Coesfeld mit, dass für Räume, deren oberster zum Aufenthalt geeigneter Fußboden mehr als 7,00 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegt, ein zweiter Rettungsweg baulich erforderlich sei.

Seitens der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass dieser Hinweis im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft und beachtet wird.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Friethöfer Kamp“ als Satzung zu beschließen.

 

 

 

i.A.                                                      i.A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer               Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter               Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      Sitzungen des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 21. Januar      2006, TOP 3 ö.S., und des Rates vom 26. Januar 2006, TOP 6 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                    250,00 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                    61000.65001

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: