Sachverhalt:
Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll abgeklärt werden, ob nordwestlich der Gärtnersiedlung in der Gemarkung Beerlage, Flur 12, auf dem Flurstück 74 eine Reitanlage errichtet werden kann.
Die Zulässigkeit nach § 35 BauGB ist im Außenbereich u.a. gegeben, wenn das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Dabei wird unter anderem die Wirtschaftlichkeit durch die Landwirtschaftskammer geprüft. Das Konzept muss tragfähig sein, um genehmigungsfähig nach § 35 Abs. 1 BauGB zu sein. Eine Beurteilung liegt noch nicht vor. Außerdem wird von Seiten des Umweltamtes die Problematik Überschwemmungsbereich und die geplanten Ausgleichsmaßnahmen geprüft. Falls sich noch neue Erkenntnisse bis zur Sitzung ergeben, werden diese nachgetragen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 BauGB vorliegen und die Anlage sowohl von der Gebäudegestaltung als auch der Eingrünung in die Landschaft eingebunden werden.
i.A. i.A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Übersicht
Lageplan