Betreff
Strategische Ziele (NKF) der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBZD/254/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die beigefügte Festlegung strategischer Ziele (Anlage 1) der Stadt Billerbeck nach dem NKF wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Billerbeck bildet seit dem Jahre 2009 ihr Finanzwesen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) ab.

Dabei ist der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck  in Teilpläne auf Produktbereichsebene und in Teilpläne auf Produktebene mit Beschreibungen und Erläuterungen gegliedert.

 

Nach § 4, Absatz 2, Ziffer 2 GemHVO sollen in den Teilplänen Ziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung beschrieben werden.

 

Die Stadt Billerbeck muss sich ein zukunftsorientiertes Profil geben, um aus solchen Visionen und Leitlinien strategische und operative Ziele bestimmen zu können, die eine Leitorientierung für die gemeindliche Haushaltswirksamkeit entfalten können und sollen. Dadurch lassen sich die Steuerung und die Finanzen der Stadt unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze, z.B. in § 75 GO NRW, miteinander verknüpfen. Insgesamt muss ein örtlich gestaltetes handhabbares System entstehen.

 

Für die  zu ermittelnden Kennzahlen lassen sich erste Erkenntnisse ziehen, wenn das Kennzahlen-Set aus dem Vergleichsring der KGSt "Kleine Kommunen in NRW bis 15.000 Einwohnern" vorliegt.

Die Festlegung von Zielen und Kennzahlen für die einzelnen Produkte sollen sukzessive entwickelt und von den Fachausschüssen beraten und beschlossen werden.

 

Für die gemeindliche Aufgabenerfüllung sollen daher produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Leistungskennzahlen zur Zielereichung bestimmt und mit Finanzzielen verknüpft werden.

Die vorgesehenen Ziele müssen dabei in eine Zielhierarchie eingebunden sein, die ausgehend vom Rat und dem Leitbild der Gemeinde (strategische Ziele), bis in die unterste Verantwortungsebene der Verwaltung (operative Ziele) hineinreicht. Nur so kann ein in sich stimmiges Zielsystem entstehen, das einer kompetenten Verwaltungssteuerung gerecht werden kann.

 

Nach § 41 Absatz 1 Buchstabe t GO NRW ist für die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen der Rat der Stadt zuständig.

 

In der Vergangenheit sind bereits für die gemeindliche Aufgabenerledigung verschiedene Pläne und Konzepte entwickelt und beschlossen worden. Zu nennen sind hierbei vor allem folgende Ausarbeitungen:

 

            -  Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK)

            -  LEADER-Strategie

            -  Brandschutzbedarfsplan

            -  Einzelhandelskonzept

            -  Integriertes Handlungskonzept Innenstadt

 

 

 

 

Hieraus sind die strategischen Ziele der Stadt Billerbeck aus Sicht des Neuen Kommunalen Finanzmanagement  (NKF) zu entwickeln, ohne sie bereits vollständig zu konkretisieren.

 

 

 

 

Dieser Prozess muss gleichzeitig folgenden Schwerpunkten Rechnung tragen:

 

1. jährlich ist der Haushaltsausgleich anzustreben,

2. notwendige Investitionen sind nachhaltig umzusetzen,

3. die Leistungen der Stadt Billerbeck an ihre Einwohnerrinnen und Einwoh-

    ner im Bereich der Daseinvorsorge sind zu garantieren und stetig zu ver-

    bessern

4. die unterschiedlichen Ziele der bereits beschlossenen Pläne sind aufeinan-

    der abzustimmen,

5. die interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Kommunen ist

    zu intensivieren.

 

Dem Ausschuss wird hiermit als Anlage der Entwurf eines Strategiekonzeptes mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die  vom Rat eingesetzte NKF-Arbeitsgruppe hat das Papier diskutiert und sich auf die beigefügte Fassung geeinigt.

 

 

 

I.A.

 

 

Hubertus Messing                                                                 Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

 

Strategische Ziele (NKF) der Stadt Billerbeck (Anlage 1)