Sachverhalt:
Die Stadt Billerbeck bildet seit dem Jahre 2009 ihr Finanzwesen
nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) ab.
Dabei ist der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck in Teilpläne auf Produktbereichsebene und in
Teilpläne auf Produktebene mit Beschreibungen und Erläuterungen gegliedert.
Nach § 4, Absatz 2, Ziffer 2 GemHVO sollen in den Teilplänen Ziele
und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung beschrieben
werden.
Die Stadt Billerbeck muss sich ein zukunftsorientiertes Profil
geben, um aus solchen Visionen und Leitlinien strategische und operative Ziele
bestimmen zu können, die eine Leitorientierung für die gemeindliche
Haushaltswirksamkeit entfalten können und sollen. Dadurch lassen sich die
Steuerung und die Finanzen der Stadt unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze,
z.B. in § 75 GO NRW, miteinander verknüpfen. Insgesamt muss ein örtlich
gestaltetes handhabbares System entstehen.
Für die zu ermittelnden
Kennzahlen lassen sich erste Erkenntnisse ziehen, wenn das Kennzahlen-Set aus
dem Vergleichsring der KGSt "Kleine Kommunen in NRW bis 15.000
Einwohnern" vorliegt.
Die Festlegung von Zielen und Kennzahlen für die einzelnen
Produkte sollen sukzessive entwickelt und von den Fachausschüssen beraten und
beschlossen werden.
Für die gemeindliche Aufgabenerfüllung sollen daher
produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren
Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt
sowie Leistungskennzahlen zur Zielereichung bestimmt und mit Finanzzielen
verknüpft werden.
Die vorgesehenen Ziele müssen dabei in eine Zielhierarchie
eingebunden sein, die ausgehend vom Rat und dem Leitbild der Gemeinde
(strategische Ziele), bis in die unterste Verantwortungsebene der Verwaltung
(operative Ziele) hineinreicht. Nur so kann ein in sich stimmiges Zielsystem
entstehen, das einer kompetenten Verwaltungssteuerung gerecht werden kann.
Nach § 41 Absatz 1 Buchstabe t GO NRW ist für die Festlegung strategischer
Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen der Rat der Stadt zuständig.
In der Vergangenheit sind bereits für die gemeindliche
Aufgabenerledigung verschiedene Pläne und Konzepte entwickelt und beschlossen
worden. Zu nennen sind hierbei vor allem folgende Ausarbeitungen:
- Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept
(ILEK)
- LEADER-Strategie
- Brandschutzbedarfsplan
- Einzelhandelskonzept
- Integriertes Handlungskonzept Innenstadt
Hieraus sind die strategischen Ziele der Stadt Billerbeck aus
Sicht des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) zu entwickeln, ohne sie bereits
vollständig zu konkretisieren.
Dieser Prozess muss gleichzeitig folgenden Schwerpunkten Rechnung
tragen:
1. jährlich ist
der Haushaltsausgleich anzustreben,
2. notwendige
Investitionen sind nachhaltig umzusetzen,
3. die
Leistungen der Stadt Billerbeck an ihre Einwohnerrinnen und Einwoh-
ner im Bereich der Daseinvorsorge sind zu
garantieren und stetig zu ver-
bessern
4. die
unterschiedlichen Ziele der bereits beschlossenen Pläne sind aufeinan-
der abzustimmen,
5. die
interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Kommunen ist
zu intensivieren.
Dem Ausschuss wird hiermit als Anlage der Entwurf eines
Strategiekonzeptes mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die vom Rat eingesetzte NKF-Arbeitsgruppe
hat das Papier diskutiert und sich auf die beigefügte Fassung geeinigt.
I.A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Strategische Ziele (NKF) der Stadt Billerbeck (Anlage 1)