Betreff
Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung in der Stadt Billerbeck
Vorlage
AB/122/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2011 bezogen auf die Niederschlagswassergebühr ausgewiesene Unterdeckung in der Höhe von 25.297,11 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2013 eingestellt. Die ausgewiesene Überdeckung bei der Schmutzwassergebühr in der Höhe von 36.669,96 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2013 eingestellt. Insgesamt ergibt sich ein Gebührenüberschuss in der Höhe von 11.372,85 €.


Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb von 4 Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen müssen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Der anliegenden Nachkalkulation ist zu entnehmen, dass ein Überschuss in der Höhe von 36.669,96 € hinsichtlich des Anteils für Schmutzwasser festgestellt wurde. Weiterhin ist eine Kostenunterdeckung hinsichtlich des Anteils der Niederschlags-wasserbeseitigung in der Höhe von 25.297,11 € festzustellen, somit insgesamt ein Überschuss von 11.372,85 € auszugleichen.

 

Kostenunterdeckungen müssen, Kostenüberdeckungen sollen innerhalb der Vierjahresfrist ausgeglichen werden.

 

Die Rückzahlungsverpflichtung der Schmutzwassergebühren in der Höhe von 36.669,96 € wird auch als Rückstellung für 2012 eingestellt.

 

Es wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zum handelsrechtlichen Abschluss, ausgewiesen durch Gewinn- und Verlustrechnung 2011, die Berücksichtigung der Auflösung von Baukostenzuschüssen in der Gebührenkalkulation nicht möglich ist. Weiterhin werden Hausanschlusskosten sowie die Erstattung von Hausanschlusskosten und auch die Kleineinleiterabgabe und die Erlöse aus Kleineinleiterabgaben nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt.

 

Auch Abgänge von Restbuchwerten aus Anlagenabgängen und periodenfremde Aufwendungen bleiben in der Nachkalkulation nach KAG unberücksichtigt.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin


Anlagen:

 

 

Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2011