Betreff
5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2011-2017) hier: Einwendungen der Bezirksregierung
Vorlage
AB/123/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Den Anregungen und Einwendungen der Bezirksregierung Münster zum vorgelegten Abwasserbeseitigungskonzept 2012-2017 wird gefolgt. Das Abwasserbeseitigungskonzept wird entsprechend der Einwendungen der Bezirksregierung geändert und erneut vorgelegt.


Sachverhalt:

 

Die Bezirksregierung Münster hat das am 21. Dezember 2011 vorgelegte Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Billerbeck geprüft und das Ergebnis der Prüfung mit Schreiben vom 13.04.2012 vorgelegt.

 

Hinsichtlich der Art und Weise der Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist die Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten zu berücksichtigen. Es handelt sich hier um Vorgaben, die es ermöglichen, dass die Maßnahmen in einem landesweiten Netz gemeldet und nachvollzogen werden können und darüber hinaus die in einem Lageplan dargestellten Maßnahmen dem vorgegebenen Symbolverzeichnis entsprechen. Auf der Grundlage dieses landesweit erstellten Systems ist es zukünftig möglich, die Maßnahmen in und am Gewässer der im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie gebotenen Gewässerbetrachtung für gesamte Einzugsgebiete zu bewerten und dementsprechend die notwendigen Prognoseaussagen zu tätigen.

 

Im Wesentlichen beschränken sich die Einwendungen der Bezirksregierung Münster auf diesen rein formalen Teil und sollten diesseits auch erst nach erfolgter Zustimmung der Bezirksregierung vor Eingabe im landesweiten Netz abschließend bearbeitet werden.

 

Sachlich und fachtechnisch ergeben sich lediglich die unter 2.3 und 2.4 aufgeworfenen Einwendungen der Bezirksregierung als relevant hinsichtlich der politischen Bewertung. Hierbei wird unter 2.3 durch die Bezirksregierung Münster festgestellt, dass sich die Grundstücke Hamern 9, Hamern 11 und Gantweg 2 in unmittelbarer Nähe einer betriebsfertigen Schmutzwasserkanalisation befinden und die Erlaubnisse für die Einleitungen der gereinigten Abwässer aus Kleinkläranlagen abgelaufen sind und dementsprechend ein Anschluss an das kommunale Netz angezeigt ist. Diesen Einwendungen wird voll inhaltlich gefolgt, eine andere Praxis ist aus gebührenrechtlichen und abwasserrechtlichen Vorgaben auch nicht denkbar.

 

Gem. 2.4 der Einwendungen der Bezirksregierung werden für 9 Grundstücke Anschlüsse an das Entwässerungsnetz im Bereich Gantweg/Hamern gefordert. In diesem Bereich (s. Anlage) werden Grundstücke benannt, die in der Nähe einer betriebsfertigen Kanalisation liegen und über ein kleines Druckrohrleitungsnetz an die vorhandenen Entwässerungszüge angeschlossen werden können. Aufgrund der Tatsache, dass vorhandene Schmutzwasserleitungen nur wenige hundert Meter von den Grundstücken entfernt liegen, eine Erschließung somit wirtschaftlich geboten ist, sind die Einwendungen der Bezirksregierung nachvollziehbar und es sollte ihnen gefolgt werden. Für die Anbindung der Grundstücke sind rund 700m Druckrohrleitung in den Banketten der Straßen zu verlegen und es werden Kosten von rund 21.000,00 Euro dafür veranschlagt. Die zu erwartenden Beitragseinnahmen dürften alleine schon die Hälfte der Investitionen tragen und die Gebühreneinnahmen trügen zur allgemeinen Kostendeckung bei. Es wird vorgeschlagen, die Erschließung der Grundstücke für 2015 vorzusehen.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                    Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin


Bezug:    

 

Sitzung des Betriebsausschusses am 29.09.2011, TOP 1 ö.S.

Sitzung des Betriebsausschusses am 08.12.2011, TOP 1 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: