Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NW vom 04. Mai 2012 hier: Versagung des Gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB
Vorlage
FBZD/255/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

Jeder hat gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit seinen Eingaben in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder einen beauftragten Ausschuss zu wenden. Erfasst werde sämtliche natürliche Personen, egal ob sie die deutsche, eine ausländische oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, Staatenlose, Einwohner oder Bürger sind.

 

Sachlich beschränkt ist das Anregungs- und Beschwerderecht auf die Angelegenheiten der Gemeinde. Hierzu sind solche Angelegenheiten zu zählen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf die örtliche Gemeinschaft einen spezifischen Bezug haben und von dieser eigenverantwortlich und selbständig bewältigt werden können.

Desweiteren muss die Eingabe bestimmt sein. Einer Eingabe, die sich nicht auf einen konkreten, bereits eingetretenen Sachverhalt, sondern auf den ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses bezieht und für diesen Fall bereits jetzt eine Festlegung des Gemeindehandelns erreichen will, fehlt die erforderliche Bestimmtheit. Sog. Vorratsbeschlüsse können demnach nicht Gegenstand einer Bürgeranregung sein. (Kommentar GO NRW Rehn,Cronauge,von Lennep, Knirsch).

 

Die vorliegenden Eingaben zielen eben auf solch einen  „Vorratsbeschluss“ hin. Daher fehlen die Voraussetzungen für eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW.

 

Die Anregungen sind  dem Rat zur Information vorzulegen, sind von diesem aber nicht zu behandeln und zu bescheiden.

 

Das Ergebnis dieser Rechtsprüfung wird den Antragstellern mitgeteilt.

 

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                                             Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                            Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

 

Bürgeranregung vom 04. Mai 2012

Namensliste über die gleichlautenden Bürgeranregungen