Betreff
Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Wochenendplatz Gut Holtmann" hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
FBPB/065/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Für das im anliegenden Lageplan dargestellte Plangebiet wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Wochenendplatz Gut Holtmann” beschlossen.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 56.
Er umfasst das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 56, Flurstück 10, sowie den nördlichen Teil des Grundstückes Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 56, Flurstück 11. Die südliche Plangrenze wird durch die Verbindungslinie gebildet, deren Endpunkte gebildet werden einerseits durch einen Punkt an der östlichen Grenze der Kreisstraße 18, der 344 m südlich des südlichen Grenzpunktes des Grundstückes liegt an dem die östliche Grenze des Flurstückes 11 von der gemeinsamen Grenze zum angrenzenden Weg (Flurstück 12) in südlicher Richtung abzweigt.

 

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes “Campingplatz Gut Holtmann” wurde im Jahr 1993 rechtskräftig. Anlass der Planung war zum einen die geplante Erweiterung des Campingplatzbereiches und zum anderen Regelungen der Brandabstände und der Parzellengrößen. Im Verlauf von Gerichtsverfahren gegen den dauerhaften Aufenthalt im Rahmen der Meldung des 1. Wohnsitzes wurde die Frage aufgeworfen, ob der Bebauungsplan fehlerfrei sei. Die Probleme wurden z.B. an der Festsetzung der Grundflächenzahl mit 0,4 gesehen, obwohl die Baunutzungsverordnung 0,2 vorsieht. Außerdem sollen die Festsetzungen mit der Camping- und Wochenendplatzverordnung harmonisiert werden. Dort sind u.a. zulässige Grundflächen und Höhen geregelt. Im Rahmen der Baugenehmigung des Platzes wurde dies berücksichtigt. V.g. Verordnung definiert auch was ein Campingplatz und was ein Wochenendplatz ist. Insofern wird auch vorgeschlagen, dass der neue Bebauungsplan “Wochenendplatz Gut Holtmann” heißen soll.

 

i. A.                                                     i .A.    

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                        250,---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                    61000.65501

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan