1.
Gem. § 8
Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zu
den Alstätten “ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1
Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zu den Alstätten“ als
Satzung.
3.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Zu den Alstätten“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlüsse in den v. g. Sitzungen wurde die Offenlage
vom 18. April 2012 bis zum 21. Mai 2012 (einschließlich) durchgeführt. Parallel
fand die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange statt.
Weder von öffentlicher noch privater Seite sind Stellungnahmen
eingereicht worden.
Unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und
gegeneinander wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Zu den Alstätten“ als Satzung zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin