Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

-       Den Ausführungen der Bezirksregierung Münster vom 8.8.2012 zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wird gefolgt.

-       Die Anschlüsse an die betriebsfertige Kanalisation werden bis zur längsten Betriebsdauer von 15 Jahren angestrebt.

-       Die Maßnahmen zur Erschließung weiterer 9 Grundstücke werden im ABK für den 2. Zeitraum (2018 bis 2023) mit der Investitionssumme von 21.000,00 Euro vorgesehen.

 

 


Sachverhalt:

In der letzten Betriebsausschusssitzung am 24. Mai 2012 wurde der Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Betriebsausschusssitzung vertagt. Es sollte in einer Bürgerversammlung unter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde geklärt werden, ob die Wasserbehörde gegenüber den Grundstückseigentümern eine Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnisse in Aussicht gestellt hatte. Im Weiteren sollte das Meinungsfeld der beteiligten Grundstückseigentümer abgefragt werden.

 

Die Niederschrift über die Bürgerversammlung liegt dieser Verwaltungsvorlage bei. Im Weiteren liegt ein Schreiben der Bezirksregierung vom 08.08.2012 zu den betreffenden Punkten des Abwasserbeseitigungskonzeptes dieser Vorlage bei. Auch wird die Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung des Initiativkreises für den Außenbereich (IfA) Billerbeck und Umgebung e. V. dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

Im Zuge der Bürgerversammlung wurden die Anregungen und Sorgen der betroffenen Grundstückseigentümer aufgenommen. Hierbei erfolgte auch die Zusage, diese der Bezirksregierung Münster vorzutragen, um mögliche Kompromisslösungen zu erzielen.

 

Das Ergebnis der Besprechung am 04.07.2012 ist dem Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 08.08.2012 zu entnehmen. Demnach ergeben sich nachfolgende Prüfauflagen der Bezirksregierung Münster zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Billerbeck:

 

Zu 2.3 der Prüfung der Bezirksregierung Münster vom 13.04.2012:

Die betreffenden drei Grundstücke sind bis zu einer längsten Betriebsdauer/Erlaubniserteilung von 15 Jahren an den betriebsfertig erstellten Kanal anzuschließen. Für einen Fall wird festgestellt, dass die Kleinkläranlage nicht den Regeln der Technik entspricht und ein sofortiger Anschluss angezeigt ist.

 

Zu 2.4 der Prüfung der Bezirksregierung Münster vom 13.04.2012:

Die Maßnahmen zur Erschließung weiterer neun Grundstücke werden im 2. Zeitraum des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2018 bis 2023) mit einem Investitionsvolumen von 21.000,00 Euro aufgenommen. Der Unteren Wasserbehörde wird freigestellt, ob sie ggfs. Verlängerungen der wasserrechtlichen Erlaubnisse bis zu diesem Zeitraum vornimmt. Spätestens bis zur tatsächlichen Anschlussmöglichkeit erlischen diese Erlaubnisse.

 

Seitens der Betriebsleitung wird empfohlen, den Ausführungen der Bezirksregierung zu folgen. Es wird dringend darauf hingewiesen, dass zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen im Abwasserbereich für die nächsten sechs Jahre die Inanspruchnahme der Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen unabdingbar ist. Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen können jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn ein abgestimmtes Abwasserbeseitigungskonzept vorliegt. Ein abgestimmtes Abwasserbeseitigungskonzept liegt jedoch nur dann vor, wenn den Ausführungen der Bezirksregierung Münster entsprochen wird.

 

Darüber hinaus ist der eindeutigen und unmissverständlich erfolgten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu folgen. Auch die Tatsache, dass nach eigener Entwässerungssatzung der Stadt Billerbeck der Anschluss- und Benutzungszwang aus Gründen der Gebührengerechtigkeit unabdingbar ist, sollte den Prüfungsbemerkungen der Bezirksregierung entsprochen werden.

 

 

 

Rainer Hein                                                                          Marion Dirks

Betriebsleiter                                                                         Bürgermeisterin


Bezug:     

Sitzung des Betriebsausschusses vom 24.05.2012, TOP 3 ö. S.

Sitzung des Rates vom 31.05.2012, TOP 5 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

-       Niederschrift über die Bürgerversammlung am 18.06.2012

-       Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 08.08.2012

-       Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung des Initiativkreises für den Außenbereich (IfA) Billerbeck und Umgebung e. V.