Betreff
Entwicklung eines Windparks an der Steinfurter Aa
hier: Anliegerbefragung
Vorlage
FBPB/755/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

 

  1. Es werden die Eigentümer von Wohngebäuden befragt.
  2. Der Radius wird um die einzelnen Anlagenstandorte gelegt.
  3. Jeder Eigentümer wird zu den Anlagen befragt, dessen Wohnhaus in einem Abstand bis zur 7-fachen Anlagenhöhe liegt.
  4. Die Stimmen im 5-fachen Abstand werden zweifach gewertet.
  5. Die Stimmen im 7-fachen Abstand werden einfach gewertet.

Sachverhalt:

 

Entsprechend des Beschlusses in oben genannter Sitzung wurde verwaltungsseitig überlegt, wie eine Befragung der Anlieger geplanter Windparks möglichst gerecht durchgeführt werden kann. Neben einer übersichtlichen Darstellung des jeweiligen Konzeptes soll den Betroffenen ein Fragebogen zugesandt werden. Die Fragebögen sollen im Weiteren nur von der Verwaltung ausgewertet werden. Sie sollen nur zusammengefasst der späteren Sitzungsvorlage beigefügt werden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass alle Eigentümer von Wohngebäuden befragt werden. Alternativ könnte auch überlegt werden, nach Wohneinheiten zu befragen. In der Regel gehört jedoch das gesamte Wohngebäude denselben Eigentümern. Manchmal leben die Generationen auch zusammen in einem Haus, ohne dass eine wirkliche bauliche Trennung da ist. Zudem müsste dafür in den Bauakten geprüft werden, in welchen Wohngebäuden mehrere Wohneinheiten genehmigt wurden. Insofern würde dies das ganze Verfahren und die Auswertung sehr viel aufwendiger gestalten.

 

Drei verschiedene Varianten werden nachfolgend vorgestellt:

 

Abbildung A (Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf dieses Modell):

Um eine Übertragbarkeit auch auf andere Bereiche zu erhalten, wird vorgeschlagen, die Abstände jeweils im Verhältnis zur geplanten Höhe der Anlagen zu ermitteln. Die Standorte liegen zwar meist noch nicht exakt fest, durch eine großräumige Befragung kann dieses Problem jedoch ausgeglichen werden.

Die Abstände, innerhalb derer die Eigentümer befragt werden, richten sich nach der Gesamthöhe der geplanten Anlagen.

Alle werden befragt, deren Wohnhaus bis zum 7-fachen Abstand einer Anlage liegen.  Sofern sie von mehreren Anlagen betroffen sind, wird ihre Stimme entsprechend häufig gewertet. Die Ergebnisse der Abfrage beziehen sich dann auf die einzelnen Anlagen, so dass zu erkennen ist, in welchem Bereich besonders große Probleme gesehen werden.

Bereits im Vorfeld wurde besprochen, Anlagen mit weniger als dem 3-fachen Abstand der Gesamthöhe nicht zuzulassen, sofern der betroffene Eigentümer

damit nicht einverstanden ist. Insofern ist für diesen Abstand keine weitere Stufung in der Wertung notwendig (z.B. bei 180 m Gesamthöhe 540 Meter).

Es wird vorgeschlagen, dass bis zum 5-fachen Abstand die Stimme zweifach gewertet wird und bei Entfernteren einfach.

(z.B. Haus 4 -> wird für beide Anlagen zweifach gewertet;

Haus 1-> wird für eine Anlage einfach gewertet)

 

Abbildung B:

Alternativ könnte auch z. B. ein 1.000 Meter Abstand von einem möglichen Plangebietsrand genommen werden. Dieser ergibt sich jedoch eher zufällig durch vorgegebene Abgrenzungen wie Gräben und Wege. Die Belastung geht jedoch von der Anlage selbst aus, insofern eignet sie sich auch mehr als Bezugspunkt.

 

Abbildung C:

Alternativ zur Bewertung der einzelnen Anlagen könnten auch alle im Umkreis von z. B. 1.000 m um alle Anlagen befragt werden. Dies würde jedoch bedeuten, dass bei einem länglichen Plangebiet, wie an der Steinfurter Aa, ein Eigentümer südlich der südlichsten Anlage (Haus 2) über die 2.000 Meter entfernte nördlichste Anlage mitentscheidet. Ein Eigentümer, der jedoch 1.300 Meter südlich der südlichsten Anlage liegt (Haus 2), wird nicht befragt. Auch die Mehrfachbelastungen, wie am Haus 4, würden dann nicht berücksichtigt. Das erscheint nicht fair, daher wird die Differenzierung nach Anlagen verwaltungsseitig präferiert.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, im Vorfeld keinen konkreten Anteil an Zustimmung vorzugeben, der erreicht werden muss. Hieraus könnte sich erhebliches Konfliktpotential ergeben. Jeder vor Ort kann sich ausrechnen, wer dafür und wer dagegen ist, und wer das Zünglein an der Waage ist. Eigentümer sollten sich, auch ohne unter Druck zu geraten, neutral verhalten dürfen. Das klare Bekenntnis, dass eine überwiegende Mehrheit sich dafür aussprechen muss, sollte zunächst genügen. Wenn die Ergebnisse vorliegen, muss natürlich eine Bewertung und Entscheidung vorgenommen werden.

 

In der Sitzung wird über den Stand der Planungen berichtet. Zudem wird bis dahin ein gemeinsamer Termin mit den Nachbarkommunen stattgefunden haben.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 


Anlagen:

Abbildung A-C

Entwurf des Fragebogens