Sachverhalt:
Für das im Lageplan markierte Grundstück liegt eine Anfrage zur Errichtung von drei Zweifamilienhäusern vor. Geplant sind drei zweigeschossige Gebäude mit einem Zeltdach, in denen je eine Wohnung im Erdgeschoss und eine Wohnung im Obergeschoss vorgesehen sind. Vom Baustil lehnt sich die Bebauung an die neu entstandenen Einfamilienhäuser nördlich des Grundstückes an. Die Erschließung soll von Norden erfolgen. Sie soll so angelegt werden, dass die Fahrzeuge wenden können. Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben sowohl von der Größe, als auch der Lage in die Umgebung ein. Nach Ansicht der Bauaufsichtsbehörde ist das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zulässig. In der Umgebung ist bereits Hinterlandbebauung vorhanden. Diese wird in dieser stadtnahen Lage sinnvoll fortgesetzt. Auch in einem Bebauungsplan würde man pro Wohngebäude mindestens zwei Wohneinheiten zulassen. Eine geringere Anzahl ließe sich aufgrund der Umgebungsbebauung städtebaulich nicht rechtfertigen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, der Bebauung zuzustimmen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,--€
Anlagen:
Lageplan
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