Sachverhalt:
Wie im Lageplan dargestellt, soll im hinteren Bereich der Mühlenstraße das ehemalige Scheunen- und Stallgebäude abgebrochen und Platz für zwei Doppelhäuser geschaffen werden. Die Gebäude sind mit nur 25 % Dachneigung geplant, so dass die Wohnnutzung barrierefrei im Erdgeschoss angeordnet ist.
Verwaltungsseitig wird das Bauvorhaben begrüßt. Die sehr mäßige Verdichtung in dem Bereich bietet keine Vorprägung für zukünftige massive Bebauung der hinteren Grundstücke. Durch die Vorprägung der großen und hohen landwirtschaftlichen Gebäude ist eine Bebauung nach § 34 BauGB zulässig.
Bezüglich der Erschließung wurden zahlreiche Vorgespräche geführt. Nach ersten Überlegungen, die Erschließung von Norden anzulegen, wurde von der Antragstellerin der Vorschlag gemacht, die Erschließung mit der städtischen Wegeparzelle umzulegen und so auch eine Erschließung der nördlichen Grundstücksteile der Mühlenstraße zu ermöglichen. Teilweise gibt es keine Zufahrten von vorne, welche auch energetisch nicht so günstig sind. Über den neuen Weg könnten die Gärten zukünftig erschlossen werden. Andererseits werden die bisher ruhigen Gartenteile durch Erschließungsverkehr betroffen. Zudem ist eine Bebauung der hinteren Grundstücksteile nur möglich, wenn sich benachbarte Eigentümer einigen. Für eine Einzelbebauung sind die Grundstücke zu schmal.
Da die verschiedenen Überlegungen Auswirkungen auf die zukünftigen Bebauungs- und Erschließungsmöglichkeiten der Nachbargrundstücke haben, wird vorgeschlagen, hierzu eine Anliegerversammlung durchzuführen. Dabei soll konkret abgefragt werden, wer sich eine zukünftige Bebauung seines Grundstückes vorstellen kann. Hierbei können dann verschiedene Erschließungsvarianten überlegt werden. Diese sind dann natürlich auch mit möglichen Kosten verbunden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, zu der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Zweimonatsfrist lässt eine abschließende Aussage zur Erschließung nicht zu. Um das Vorhaben umzusetzen, wird eine städtische Parzelle benötigt und eine Baugenehmigung muss noch eingeholt werden, insofern signalisiert das Einvernehmen zunächst nur die grundsätzliche Befürwortung der Bebauung. Nach den Herbstferien soll die Anliegerversammlung durchgeführt werden.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 50,- €
Anlagen:
Lageplan
Katasterübersicht