Betreff
Erweiterung der Junghennenzucht um einen Stall für 50.000 Tierplätze in Osthellen
Vorlage
FBPB/763/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zur äußeren Gestaltung sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.


Sachverhalt:

 

Mit Posteingang vom 31. Juli 2012 wurde o.g. Antrag mit der Bitte um Stellungnahme eingereicht. Wie im beigefügten Lageplan ersichtlich ist südlich der Hofstelle die Errichtung der Stallanlage geplant. Er ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als landwirtschaftliches Vorhaben geplant. Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet Baumberge. Entsprechend der Verordnung vom 14.5.1974 ist eine Ausnahme vom Bauverbot zuzulassen, wenn es sich um eine Anlage handelt, welche einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Für das Antragsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung erstellt worden. Als Grundlage dienten im Wesentlichen ein landschaftspflegerischer Begleitplan, eine artenschutzrechtliche Vorprüfung, eine Studie zur FFH-Vorprüfung und Geruchs-, Ammoniak- und Staubgutachten. Zusammenfassend wurde nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung festgestellt, dass keine nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt durch das geplante Vorhaben erwartet werden.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 5. Juli 2012 wurde der Kreis gebeten, vom Antragsteller ein Keimgutachten zu fordern. Es wurde auf 4.8 der TA Luft verwiesen und aufgeführt, dass bei dem geplanten Vorhaben hinreichende Anhaltspunkte vorlägen, dass schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können. In dem Zusammenhang wurde auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 13. März 2012 verwiesen. Es sei zu klären, ob der Einsatz einer Abluftreinigungsanlage zur Vermeidung der Zusatzbelastung in Osthellen zur Reduzierung der Stäube (als Träger der Bioaerosole) angezeigt ist. Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Tierbestände in Osthellen auf engem Raum mit naheliegenden unbeteiligten Wohnhäusern sei mit erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu rechnen. Ob der Kreis die Nachforderung als gerechtfertigt ansieht und damit die Unterlagen noch nicht vollständig sind (also die Zweimonatsfrist noch nicht läuft), ist noch nicht bekannt. In der Sitzung wird hierzu berichtet.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Lageplan

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