Betreff
Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ferienpark Gut Holtmann" hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
FBPB/069/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Für das im anliegenden Lageplan dargestellte Plangebiet wird die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Billerbeck in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 21. Es wird wie folgt begrenzt:

Im Nordwesten durch die südöstliche Grenze des Flurstückes 382 -am südlichen Grenzpunkt beginnend bis zum Flurstück 384 (Holtmanns Stiege)-. Dieses in nordöstliche Richtung kreuzend und weiterverlaufend auf dem Flurstück 174 in einem Winkel von 80° zu dem Flurstück 384 rd. 170 m in nordöstliche Richtung.
Im Nordosten verl
äuft die Grenze in einem Winkel von rd. 100° in südöstliche Richtung bis sie nach ca. 250 m auf das Flurstück 87 trifft, hier gradlinig weiterverläuft und das Flurstück 80 (K 18) kreuzt bis zum nördlichen Grenzpunkt des Flurstückes 91.
Im Osten durch die westliche Grenze des Flurstückes 91, weiter durch die nördliche Grenze des Flurstückes 5, Flur 56, und durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 1, Flur 56.
Im Süden durch die nord bzw. nordöstlich Grenze des Flurstückes 135 und weiter durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 132.
Im Südwesten durch die nordöstliche Grenze des Flurstückes 137 bis zur nordwestlichen Grenze des Plangebietes.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die rechtsgültige 5. Änderung des Bebauungsplanes “Ferienpark Gut Holtmann” wurde 1998 rechtskräftig und regelt die Festsetzungen eines Sondergebietes, welches der Erholung dient mit der Zweckbestimmung: Wochenendhausgebiet. Anlass der Planung war es, die vielfältigen An- und Umbauten in geregelte Bahnen zu lenken. Dabei wurden u.a. maximal überbaubare Grundflächen festgelegt, um eine zu starke Verdichtung einzuschränken Außerdem wurden umfangreiche Regelungen zur Gestaltung der Gebäude getroffen. Prinzipiell hat sich die Bebauungsplanänderung bewährt. Die gestalterischen Festsetzungen sind jedoch relativ schwierig formuliert und sollten allgemein verständlicher festgesetzt werden. Klares Planungsziel soll jedoch auch hier sein, dass das Plangebiet als Wochenendhausgebiet erhalten wird. Außerdem soll weiterhin durch gestalterische Festsetzungen eine Einbindung in die Landschaft sichergestellt werden. Der ursprüngliche Plan wurde bereits fünfmal geändert. Nunmehr soll eine Neuaufstellung erfolgen, durch die auch deutlich wird, dass vergangene Änderungen nach Abschluss der Planung ihre Wirkung verloren haben.

 

i.A.                                          i.A.

 

 

 

Michaela Besecke               Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                    250,00 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                    61000.65501

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan