hier: Verkehrsregelung Münsterstraße
Sachverhalt:
Die Anregung ist nochmals als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der Beratung im Rat wurde ausgeführt, dass die Anregung im Rahmen des Innenstadtkonzeptes berücksichtigt werden könnte.
Verwaltungsseitig ist hierzu auszuführen, dass sich der Auftrag zur Erstellung eines räumlich-gestalterischen Leitbildes für die Innenstadt auf das eigentliche Stadtzentrum beschränkt. Gegenstand ist hier die gestalterische Entwicklung in der Fußgängerzone und den angrenzenden bzw. umliegenden Straßen.
Die von Herrn Sicking aufgeworfenen Fragen gehen über die Innenstadt hinaus und betreffen grundsätzliche Fragen der Verkehrsführung. Es ist hierbei auch zu berücksichtigen, dass Veränderungen an der einen Stelle Auswirkungen auf andere Bereiche haben. Die Münsterstraße war früher eine klassifizierte Straße und führte in und durch die Innenstadt. Auch wenn der durchlaufende Verkehr heute von den Land- und Kreisstraßen aufgenommen wird, so stellt der Abschnitt von der Holthauser Straße bis zum Ostwall doch immer noch eine wichtige Haupterschließung für die Innenstadt dar.
Einschränkungen und Veränderungen bedürften aus Sicht der Verwaltung eingehender Untersuchungen. Hierfür müsste die Erstellung eines Verkehrsgutachtens beauftragt werden. Im Rahmen der Erstellung des räumlich-gestalterischen Leitbildes können diese Fragestellungen nicht mit abgearbeitet werden.
Unter Berücksichtigung auch der vorstehenden Ausführungen wird verwaltungsseitig jedoch die Auffassung vertreten, dass sich die heutige Verkehrsführung, die inzwischen seit über 20 Jahren gilt, bewährt hat.
i. A.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom 31. Mai 2012, TOP 9 ö.S.
Anlagen:
Anregung des Herrn Wilhelm Sicking