Betreff
Tierplätze in Billerbeck
Vorlage
FBPB/778/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Sitzungsvorlage dient nur der Information


Sachverhalt:

 

Aufgrund der Anfrage wie viel Tierplätze in Billerbeck genehmigt seien, wurde u. a. die Landwirtschaftskammer befragt.

 

Die Landwirtschaftskammer hat mitgeteilt, dass im Rahmen der Förderung jährlich mit dem Antrag auf Beihilfen für die Landwirtschaft Tierzahlen abgefragt werden. Folgende Tierzahlen wurden in 2012 (Stand April/Mai) angegeben:

 

Tierart

Anzahl der Betriebe

Anzahl der Tiere

Schweine

102

89 120

davon Sauen: 3596

Ziegen

4

29

Schafe

21

296

Pferde

51

310

Geflügel

30

189798

Rinder

50

5153

davon Kälber: 1264

 

 

Zu den Tierzahlen sind folgende Anmerkungen zu machen:

-       Die Tierzahlen werden nicht nach Altersgruppen, sondern lediglich nach Tierart abgefragt. Im Bereich Schweine sind zusätzlich zur Gesamtzahl die Zahl der Sauen und im Bereich der Rinder auch die Kälber angegeben.

-       Es sind nur die Tierzahlen der Antragsteller enthalten. Kleinere Betriebe (1 bis 2 ha) stellen keine Anträge.

-       Die Mindestgröße für die Antragstellung beträgt 1 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Flächenlose Betriebe haben keinen Anspruch auf die Betriebsprämie.

 

Die gewerblichen Tierhaltungsbetriebe sind daher i. d. R. nicht erfasst. Insofern sind für Geflügel und Schweine die Zahlen nur bedingt zu verwenden.

 

Außerdem hat der Landesbetrieb Information und Technik NRW die Landwirtschaftszählung 2010 veröffentlicht. Die Zahlen von Billerbeck sind als Anlage beigefügt. Der gesamte Bericht kann unter der folgenden Internetseite eingesehen werden: https://webshop.it.nrw.de/gratis/C329%20201051.pdf oder unter www.it.nrw.de (unter den Menüpunkten: Publikationen  - Land- und Forstwirtschaft). 

 

Bei Betrachtung der Zahlen fällt auf, dass die Geflügelzahlen nicht stimmen können. Auch bei Rückrechnung auf den Stand des 1. März 2010 fehlen offensichtlich Tierplätze oder waren zu dem Zeitpunkt nicht belegt.

 

Aufgrund der Genehmigungen und bekannten Fertigstellungen ist bei den größeren Geflügelbetrieben für Hühner folgender Bestand (Stand heute) bekannt:

 

Masthähnchen: 199.500 Plätze

Legehennen: 397.720 Plätze

Junghennen: 12.000 Plätze

 

Bei den Schweinen sind seit dem 1. März 2010 nach Aktenlage noch ca. 3400 Mastplätze, 460 Sauenplätze und 2350 Ferkelplätze fertig gestellt worden. Ob in der Zeit Betriebe aufgegeben haben und/oder Plätze abgebaut wurden, ist jedoch nicht bekannt.  

 

In Billerbeck gibt es ca. 6700 ha landwirtschaftliche Flächen. Diese Fläche könnte als Bezugsfläche zur Umrechnung der Großvieheinheiten pro Hektar verwendet werden.

 

Die Großvieheinheit ist eine Standardmaßeinheit, die die Zusammenfassung der verschiedenen Arten von Viehbeständen zu Vergleichszwecken erlaubt. Die Großvieheinheiten werden mit Hilfe entsprechender Umrechnungsschlüssel für die verschiedenen Nutzvieharten bestimmt. Es gibt jedoch zwei unterschiedliche Umrechnungsfaktoren.

 

Der Landesbetrieb verwendet die Umrechnungstabelle des statistischen Bundesamtes, die auf den Fragenkatalog ausgelegt ist. Großvieheinheiten (GV):

 

Kälber und Jungrinder

0,300

Rinder 1 Jahr bis unter 2 Jahre

0,700

Rinder 2 Jahre und älter einschl. Kühe

1,000

Ferkel

0,020

Zuchtsauen

0,300

Andere Schweine

0,120

Mutterschafe einschl. Milchschafe

0,100

Schafe unter 1 Jahr

0,050

Schafböcke zur Zucht und andere Schafe

0,100

Ziegen

0,080

Geflügel

0,004

Einhufer

0,950

 

 

Die Umrechnungsfaktoren der TA-Luft sind sehr viel differenzierter und berücksichtigen die unterschiedlichen Haltungs- und Mastarten (s. Anlage 2 / Spalte TA-Luft).

 

Ausgehend von den Angaben des statistischen Bundesamtes liegt der Umrechnungsfaktor bei Geflügel z. B. immer bei 0,004 GV. Die TA Luft gibt für Legehennen 0,0034 und für Masthähnchen zwischen 0,0014 und 0,0024 an, da sie z.B. genau auf die Mastdauer abstellt. Die jeweiligen Statistiken erfassen diese Angaben jedoch nicht.

 

Insofern ist eine seriöse Angabe und Umrechnung in GV/ha nicht möglich.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Rates am 05.07.2012, TOP 9 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Landwirtschaftszählung 2010 (IT.NRW)

Großvieheinheitenschlüssel der TA-Luft (Spalte TA-Luft)