Betreff
8. Änderung des Bebauungsplanes "Wüllen"
hier: Planung eines Doppelhauses und von drei Einfamilienhäusern
Vorlage
FBPB/781/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Es wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Sachverhalt:

 

Die Eigentümerin des auf dem Lageplan markierten Grundstückes hat den Wunsch geäußert, dass der Bebauungsplan „Wüllen“ erneut geändert wird. Nach nunmehr vier Jahren ist die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Wüllen“ rechtskräftig. Sie sieht auf dem Grundstück neben einem Einfamilienhaus eine Wohnanlage mit vier Wohnungen vor, von denen drei Wohneinheiten mit einer Zweckbindung für Personen mit besonderem Wohnbedarf vorbehalten waren. Das Konzept war darauf ausgelegt, dass Menschen in ihrem Haus auch im Alter wohnen bleiben können und gegebenenfalls gemeinsam bestimmte Hilfsleistungen beziehen können.

 

Das Konzept konnte bis heute nicht verwirklicht werden, da sich keine Interessenten gefunden haben, die eine solche Nutzungsbeschränkung in Kauf nehmen wollen. Hierbei war wohl für viele die Überlegung, dass ein solches Haus nicht einfach verkauft werden kann, von entscheidender Bedeutung.

 

Das Grundstück soll jedoch noch immer neu bebaut werden. Das nunmehr vorliegende Konzept sieht die Bebauung mit einem Doppelhaus und mit drei Einfamilienhäusern vor. Insgesamt sollen so wieder fünf Wohnungen, dann ohne Personenbindung, entstehen.

 

Grundsätzlich ist eine Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten sinnvoll. Verwaltungsseitig wird eine Änderung des Bebauungsplanes mit guten Umsetzungsmöglichkeiten auch positiv gesehen. Dabei sind verschiedene Varianten denkbar. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es in der Vergangenheit viele Diskussionen bezüglich der Nutzung der Grundstücke im Wüllen gegeben hat. Auf dem südlich gelegenen Grundstück wurde eine Bebauung nur mit insgesamt vier Wohnungen in drei Häusern zugelassen, da erhebliche Einwände bezüglich einer Änderung des Bebauungsplanes vorgetragen wurden.

Die jetzige Planung könnte im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Da im Vorfeld der jetzigen Planung jedoch nicht alle betroffenen Nachbarn ihre Zustimmung gegeben haben, wird vorgeschlagen, zunächst eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Sofern sich an die Bürgerbeteiligung ein Änderungsverfahren anschließt, soll mit der Antragstellerin ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme der Planungsaufwendungen geschlossen werden.  

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan      

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