Betreff
5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Billerbeck (2011-2017); Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW der Nachbarschaft Gantweg vom 28.08.2012
Vorlage
AB/129/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Dem Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW der Nachbarschaft Gantweg vom 28.08.2012 wird nicht gefolgt. Aufgrund der Forderung der Bezirksregierung wird der Anschluss von 9 Grundstücken im Bereich Hamern/Gantweg im 2. Zeitraum des Abwasserbeseitigungskonzeptes von 2018-2023 vorgesehen.


Sachverhalt:

 

Die Beantwortung der Eingabe des Herrn Clemens Wübbeling durch Herrn Minister Remmel wurde dem Unterzeichner durch das Ministerium freundlicherweise per mail mit heutigem Datum zur Verfügung gestellt und wird hiermit dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Somit schließt sich das Ministerium der Auffassung der Stadt Billerbeck, der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld und der Bezirksregierung Münster an.

 

„Die Stadt Billerbeck ist deshalb verpflichtet, in Ihrem Fall einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation sicherzustellen.“ wird seitens des Ministeriums ausgeführt.

 

Aufgrund der Tatsache, dass der Anschluss der 9 in Rede stehenden Grundstücke für den 2. Zeitraum des ABK, somit für 2018-2023, vereinbart wurde, führt das Ministerium im Weiteren aus:

„Mit dieser aus meiner Sicht großzügigen Fristsetzung wird auch Ihren finanziellen Belangen ausreichend Rechnung getragen und Ihnen ausreichen Zeit für eine eventuelle Rücklagenbildung zur Verfügung stehen.“

 

Im Weiteren wird auf die umfangreichen Ausführungen meiner Verwaltungsvorlage für den Betriebsausschuss einschl. der dort aufgeführten Anlagen verwiesen.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                    Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin