Sachverhalt:
Seit dem
Schuljahr 2005/2006 wird die Offene Ganztagschule im Primarbereich (OGS) durch
den Kinder-, Jugend- und Familienhilfeverein e.V. als Kooperationspartner sehr
erfolgreich vorgehalten. Die Abrechnung der Elternbeiträge erfolgte in der
Vergangenheit durch privatrechtliche Betreuungsverträge zwischen der Stadt
Billerbeck als Schulträger und den Erziehungsberechtigten. Die Beitragshöhe hat
der Rat der Stadt Billerbeck festgesetzt.
Aufgrund der
geänderten Rechtsprechung und geänderter Erlasslage sollen Elternbeiträge allerdings
durch Satzungen geregelt werden.
Die neue
Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an den Angeboten
der OGS ist als Anlage beigefügt. Die Satzung soll im Dezember 2012 vom Rat
beschlossen und zum 01. August 2013 in Kraft treten und die Rechtsgrundlage für
das in Kürze startende Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014 sein.
Die Höhe der
Elternbeiträge soll nicht verändert werden. In der Sitzung erfolgen weitere
Ausführungen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte Satzung zu beschließen.
I. A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Entwurf der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der OGS