Betreff
Errichtung einer Gedenkstätte für vorgeburtlich verstorbene Kinder
Vorlage
FBZD/035/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Dem Arbeitskreis Trauerkultur Billerbeck wird auf dem neuen Friedhof am Gantweg eine Fläche zur Errichtung einer Gedenkstätte für vorgeburtlich verstorbene Kinder zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt:

 

Der Arbeitskreis Trauerkultur Billerbeck, bestehend aus den Mitgliedern der Hospizgruppe und des Pfarrgemeinderates St. Johann/St. Ludger, möchte auf dem neuen Friedhof am Gantweg eine Gedenkstätte für vorgeburtlich verstorbene Kinder errichten.

 

Hintergrund für das Bestreben des Arbeitskreises ist die Tatsache, dass trotz Vorsorge und medizinischer Behandlung immer wieder Kinder im Mutterleib sterben. Etwa jede dritte Frau erleidet einmal oder mehrmals so genannte „Fehlgeburten“. Der Schmerz und die Trauer sowie die Frage nach dem Warum belasten die Frauen, die Ehemänner, Eltern, Geschwister und Angehörigen enorm. Gespräche des Arbeitskreises mit den Trauernden zeigen, dass der Schmerz über den Verlust vorgeburtlich verstorbener Kinder oft lange nachwirkt. Weil viele „Tot- oder Fehlgeburten“ in der Vergangenheit nicht eigens bestattet wurden, fehlt den Betroffenen oft ein Ort der Trauer und des Gedenkens.

Zu der in der Vergangenheit bestehenden Bestattungsproblematik von Tot- und Fehlgeburten ist auszuführen, dass es bis zum Jahre 2003 landesweit keine einheitliche Regelung gab. Mittlerweile hat der Gesetzgeber einheitlich geregelt, dass Tot- und Fehlgeburten auf dem Friedhof bestattet werden können, wenn dies ein Elternteil wünscht.

 

Um den Trauernden einen Ort des Gedenkens zu ermöglichen, hat die Billerbecker Bildhauerin Mechthild Amman einen Entwurf für eine Gedenkstätte erstellt. Der mögliche Standort der Gedenkstätte ist aus den beigefügten Planunterlagen ersichtlich.

 

Die Gedenkstätte soll auf einer kleinen Erdaufschüttung stehen und vom vorhandenen Weg sichtbar sein. Die derzeit bestehende Einzäunung soll hinter die Heckenbepflanzung versetzt werden. Die Zuwegung zur Gedenkstättenfläche erfolgt von dem gepflasterten Friedhofsweg. Der Weg soll, wie die sonstigen Wege innerhalb der Grabfelder, mit einer wassergebundenen Oberfläche versehen werden. Die Zuwegung soll so breit angelegt werden, dass auch Rollstuhlfahrer oder Besucher mit Kinderwagen problemlos zur Fläche gelangen können. Nähere Ausführungen zum Gesamtprojekt und zum Gedenkstättenentwurf werden in der Sitzung von Herrn Andreas Geilmann und Frau Mechthild Ammann gemacht.

 

Das Projekt wird über Spenden finanziert. Vorbehaltlich der politischen Zustimmung würde die Verwaltung das Projekt bei der Erstellung der Planung und der praktischen Umsetzung durch den Einsatz des städtischen Bauhofes unterstützen.

 

Durch die Errichtung der beabsichtigten Gedenkstätte würde aus Sicht der Verwaltung vielen Eltern die Möglichkeit gegeben, anonym zu trauern. Dadurch würde für viele Betroffene ein Beitrag zur Trauer- und Schmerzbewältigung geleistet. Der Arbeitsgemeinschaft sollte die erforderliche Fläche auf dem neuen Friedhof am Gantweg zur Errichtung einer Gedenkstätte für die vorgeburtlich verstorbenen Kinder zur Verfügung gestellt werden. Die Pflege der überlassenen Fläche wird vom Arbeitskreis organisiert.

 

 

 

 

 

 

Im Auftrag                             

 

 

Alfons Krause                                  Hubertus Messing                           Marion Dirks

                                                            Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                         300,--

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

1. Skizze der geplanten Gedenkstätte

1. Lageplan mit dem geplanten Standort der Gedenkstätte

2. Luftbild mit Angaben örtlichen Gegebenheiten und den beabsichtigten Standort

    auf dem neuen Friedhof