hier: 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Billerbeck vom 19. Dezember 2001
Sachverhalt:
Der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist zu entnehmen, dass für das Wirtschaftsjahr 2013 einerseits eine Senkung der Schmutzwassergebühr, andererseits eine Erhöhung der Niederschlagswassergebühr vorgeschlagen wird.
Die Schmutzwassergebühr soll von 2,61 €/m³ auf 2,55 €/m³ gesenkt werden.
Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,54 €/m² auf 0,56 €/m² erhöht werden.
Die Kostenansätze des Erfolgsplanes bleiben weitestgehend auf dem Niveau des Vorjahres, es werden z.B. bei der Stromversorgung, dem Materialverbrauch und bei den Personalkosten moderate Kostensteigerungen angenommen.
In die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt wurde gemäß Beschluss des Rates vom 31.05.2012 der Überschuss der Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2011 in der Höhe von 11.372,85 €, somit bei der Schmutzwassergebühr ein Überdeckung von 36.669,96 € und bei der Niederschlagswassergebühr eine Unterdeckung von 25.297,11 €. Hieraus ergeben sich zum Teil die vorgeschlagene Senkung der Schmutzwassergebühr sowie die gleichzeitige Erhöhung der Niederschlagswassergebühr für das Wirtschaftsjahr 2013.
Weitere Spielräume zur Gestaltung sinkender Gebühren sind nicht vorhanden, weil:
Ø
Keine Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals
vorgenommen wird und somit auf die Geltendmachung auch nicht weiter verzichtet
werden kann.
Ø
Keine Verzinsung des aufgewandten Kapitals, nur des
tatsächlichen Zinsaufwandes erfolgt und somit schon im Gegensatz zu den
Erfordernissen des KAG unterkalkuliert wird.
Ø
Eine Abschreibung vom Herstellungswert, nicht des
Wiederbeschaffungswertes erfolgt und somit der geringstmögliche Ansatz
realisiert ist.
Ø
Die allgemeine Kostenentwicklung im Unterhaltungs-
und Personalkostenbereich dies nicht zulässt.
Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen (Inflation) ist jedoch für die kommenden Jahre mit Gebührensteigerungen zu rechnen.
Zum Vergleich ist ebenfalls die im November 2011 vorgenommene Prognose der Gebührenentwicklung dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.
Rainer Hein Peter Melzner Marion Dirks
Betriebsleiter Kämmerer Bürgermeisterin
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung