Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck für das Wirtschaftsjahr 2013
hier: 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Billerbeck vom 19. Dezember 2001
Vorlage
AB/131/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

1.  Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2013 2,55 €/m³

2.  Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2013 0,56 €/m²


Sachverhalt:

 

Der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist zu entnehmen, dass für das Wirtschaftsjahr 2013 einerseits eine Senkung der Schmutzwassergebühr, andererseits eine Erhöhung der Niederschlagswassergebühr vorgeschlagen wird.

 

Die Schmutzwassergebühr soll von 2,61 €/m³ auf 2,55 €/m³ gesenkt werden.

Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,54 €/m² auf 0,56 €/m² erhöht werden.

 

Die Kostenansätze des Erfolgsplanes bleiben weitestgehend auf dem Niveau des Vorjahres, es werden z.B. bei der Stromversorgung, dem Materialverbrauch und bei den Personalkosten moderate Kostensteigerungen angenommen.

 

In die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt wurde gemäß Beschluss des Rates vom 31.05.2012 der Überschuss der Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2011 in der Höhe von 11.372,85 €, somit bei der Schmutzwassergebühr ein Überdeckung von 36.669,96 € und bei der Niederschlagswassergebühr eine Unterdeckung von 25.297,11 €. Hieraus ergeben sich zum Teil die vorgeschlagene Senkung der Schmutzwassergebühr sowie die gleichzeitige Erhöhung der Niederschlagswassergebühr für das Wirtschaftsjahr 2013.

 

 

Weitere Spielräume zur Gestaltung sinkender Gebühren sind nicht vorhanden, weil:

 

Ø  Keine Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals vorgenommen wird und somit auf die Geltendmachung auch nicht weiter verzichtet werden kann.

Ø  Keine Verzinsung des aufgewandten Kapitals, nur des tatsächlichen Zinsaufwandes erfolgt und somit schon im Gegensatz zu den Erfordernissen des KAG unterkalkuliert wird.

Ø  Eine Abschreibung vom Herstellungswert, nicht des Wiederbeschaffungswertes erfolgt und somit der geringstmögliche Ansatz realisiert ist.

Ø  Die allgemeine Kostenentwicklung im Unterhaltungs- und Personalkostenbereich dies nicht zulässt.

 

Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen (Inflation) ist jedoch für die kommenden Jahre mit Gebührensteigerungen zu rechnen.

 

Zum Vergleich ist ebenfalls die im November 2011 vorgenommene Prognose der Gebührenentwicklung dieser Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

 

 

 

Rainer Hein                Peter Melzner                        Marion Dirks

Betriebsleiter             Kämmerer                              Bürgermeisterin


Anlagen:

 

 

Gebührenbedarfsberechnung