Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
a) Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2011 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der erzielte Überschuss wird dem Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz wird der im Sonderposten für den Gebührenausgleich eingebuchte Überschuss in Höhe von 3.400,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2013 berücksichtigt.
c) Die Gebührenbedarfsberechnung 2013 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter ermäßigt sich auf 1,17 €.
d) Die 12. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Für die Gebührenbedarfsberechnung 2013 wurden die Aufwendungen und Erträge neu kalkuliert und die Kosten deckende Gebühr neu berechnet. Danach kann der Gebührensatz 2013 erneut gesenkt werden, und zwar von 1,38 € auf 1,17 €.
Hierfür sind insbesondere zwei Faktoren von Bedeutung. So sind dauerhaft Aufwendungen für Container zur Zwischenlagerung von Kehricht bereits ab September 2012 entfallen, weil dieser durch das Kehrfahrzeug unmittelbar mitgenommen wird. Des Weiteren werden aus dem Sonderposten für Gebührenausgleich ein Betrag von 3.400,00 € als Ertrag in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 eingebracht.
Aufgrund der anliegenden Abrechnung der Gebührenbedarfsberechnung 2011 (Nachkalkulation) kann mit dem Jahresabschluss 2011 ein Überschuss dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt werden. Der als Sonderposten separierte Überschuss 2011 wird gebührenmindernd in die Gebührenbedarfsberechnung späterer Jahre eingebracht.
Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: s. Anlage
Finanzierung: s. Anlage
Anlagen:
Jahresabschluss 2011
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung in der Stadt Billerbeck für das Jahr 2013
12. Änderungssatzung für die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Billerbeck