Sachverhalt:
Gemäß § 13 der Betriebssatzung der Stadt Billerbeck für den Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck vom 4. April 2006 ist ein Zwischenbericht einen Monat nach Halbjahresabschluss dem Betriebsausschuss zu unterbreiten. Die Primanota mit Darstellung aller Aufwendungen mit einem Betrag über 5.000,00 € ist dem Zwischenbericht ebenfalls beizufügen.
Demgemäß werden dem Betriebsausschuss hiermit eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung zum 30.06.2012 und die Entwicklung der Anlagen im Bau Stand 30.06.2012 vorgelegt.
Die Primanota mit Darstellung aller Aufwendungen mit einem Betrag über 5.000,00 € wird wegen der personenbezogenen Daten dem nicht öffentlichen Teil der Sitzungseinladung beigefügt.
Rainer Hein Marion Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung zum 30.06.2012
Entwicklung der Anlagen im Bau Stand 30.06.2012