Betreff
Entwicklung eines Windparks an der Steinfurter Aa
hier: Ergebnis der Anliegerbefragung
Vorlage
FBPB/787/2012
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als

      Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, an dem Konzept zur Entwicklung eines Windparks an der Steinfurter Aa weiterzuarbeiten. Neben dem Standort 1 ist zu prüfen, ob weitere Standorte möglich sind. Dazu werden die betroffenen Belange (z. B. Nachbarschutz, benachbarte Windkraftanlagen, Überschwemmungsgebiet) auch mit den Fachbehörden möglichst umfassend vorgeprüft und die Ergebnisse mit den Betroffenen und den Initiatoren erörtert.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, wie sich die Stadt Billerbeck an dem Windpark inhaltlich und finanziell konkret beteiligen kann.


Sachverhalt:

 

Wie in oben genannter Sitzung beschlossen, wurde die Befragung der vom geplanten Windpark betroffenen Hauseigentümer durchgeführt.

Es wurden alle angeschrieben, die im Umkreis des siebenfachen Abstandes zu mindestens einer Windkraftanlage ein Wohnhaus besitzen.

Auf Billerbecker Seite wurden 32 Besitzer angeschrieben.

 

Davon haben sich:

10 negativ geäußert (31 %)

14 positiv geäußert (44  %)

8 neutral bzw. haben den Bogen nicht zurückgesandt (25%).

 

Bezogen auf die Rückläufe sind von der Windkraftanlage 1  22, von der Windkraftanlage 2 10 und von der Windkraftanlage 3 8 Besitzer betroffen.

 

Von denen, die nur von einer Anlage betroffen sind, haben sich 3 negativ und 11 positiv geäußert.

Von denen, die von zwei Anlagen betroffen sind, haben sich alle vier negativ geäußert.

Von denen, die von drei Anlagen betroffen sind, haben sich drei negativ und drei positiv geäußert.

 

Bezogen auf die einzelnen Windkraftanlagen mit der beschlossenen Punktebewertung wurden folgende Ergebnisse erzielt.

 

Windkraftanlage

Positiv

Negativ

Summe

 

 

 

 

 

 

1

28

12

+     16

 

2

5

11

-       6

 

3

4

9

-       5

 

Summe

37

32

+     5

 

 

(Hinweis zur Punktewertung:

Die Stimme im 3-fachen Abstand wurde dreifach,

die Stimme im 3- bis 5-fachen Abstand wurde zweifach und

die Stimme im 5- bis 7-fachen Abstand wurde dreifach gewertet.)

 

Insgesamt betrachtet hat sich eine Mehrheit für die Windkraftanlagen ausgesprochen

(58 % zu 42 %). Bezogen auf die einzelnen Anlagen sieht das Ergebnis jedoch sehr unterschiedlich aus. Die Windkraftanlage 1 wird mit einer großen Mehrheit positiv gesehen, die Anlagen 2 und 3 mehrheitlich negativ.

Bei der Windkraftanlage 2 würde zudem durch ein negatives Votum innerhalb des dreifachen Abstandes das „Vetorecht“ eintreten. Da bereits im Vorfeld überlegt wurde, dass Windkraftanlagen nur innerhalb des dreifachen Abstandes zugelassen werden sollen, wenn der betroffene Hauseigentümer damit einverstanden ist, kann der Standort 2 daher nicht verwirklicht werden. 

 

Viele der Befragten haben in den Fragebögen die Möglichkeit genutzt, sich inhaltlich zu äußern. Zum einen lässt sich daran erkennen, dass sich die meisten Betroffenen konkret Gedanken gemacht haben. Aufgrund der bestehenden Anlagen haben sie zudem entsprechende Erfahrungen. Interessanterweise besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der bereits bestehenden Belastung und der Einstellung gegenüber einer Erweiterung. Es haben sich also nicht die Eigentümer generell negativ geäußert, die heute schon am stärksten belastet sind. Erkennbar ist dies an der hohen Zustimmung zur Windkraftanlage 1. In dem Bereich wohnen die Anlieger mit der höchsten Belastung durch die bestehenden Anlagen auf Altenberger Seite, trotzdem ist hier die größte Zustimmung zu der neuen Anlage erkennbar. Dies bestätigt auch der Vergleich der mit mehreren Anlagen belasteten Anlieger. Die sechs, die durch alle drei Anlagen betroffen sind, haben sich je zur Hälfte negativ und positiv geäußert. 

 

Demnach lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass die Betroffenen, mit der heute schon höchsten Belastung oder die, mit der durch die Planung zu befürchtenden größten Belastung die Planung ablehnen. Auch die zu erwartende Entschädigung scheint für die Meinung nicht ausschlaggebend zu sein. Es haben sich auch viele positiv geäußert, die keine oder nur wenig Entschädigung zu erwarten haben.

 

Zusammenfassend lässt sich eher sagen, dass die Anlagen, welche im Norden in den bisher wenig besiedelt und bebauten Bereich errichtet werden sollen, am problematischsten gesehen werden.

 

Von den benachbarten Kommunen Laer und Altenberge haben nur ein Drittel der 18 angeschriebenen Hauseigentümer den Fragebogen zurückgesandt. Eine hohe Betroffenheit wird hier offensichtlich nicht empfunden. Aufgrund der geringen Rückläufe, die über das gesamte Feld verteilt liegen, lassen sich keine tragbaren Aussagen treffen. Zwei haben sich positiv geäußert, einer allerdings unter der Bedingung, dass von den Altenberger Anlagen genug Abstand gehalten wird. Drei haben sich negativ geäußert, wobei einer die heute schon hohe Belastung durch die Altenberger Anlagen hervorgehoben hat. Eine Stimme war neutral.

 

Zu überlegen ist, ob auch mit Hilfe der Anregungen aus der Befragung ein Kompromiss gefunden werden kann. Die Anregungen werden hier ohne Sortierung wiedergegeben. Bei ähnlichen Anregungen sind diese jedoch zusammengefasst worden.

 

Als Bedenken zu einem negativen Votum wurde folgendes vorgetragen:

-       Die Vorbelastung ist heute schon sehr hoch. (8x)

-       Es sind zu viele Anlagen geplant. (6x)

-       Die geplanten Anlagen sind zu hoch. (8x)

-       Die geplanten Windräder werden den Ertrag der Altenberger Windräder absinken lassen und stehen einem zu erwartenden Repowering im Weg.

-       Die Zerstörung des schönen Landschaftsbildes und erhebliche Belästigungen durch Lärm (auch Baustellenlärm) werden befürchtet. 

-       Es sind bereits genügend Anlagen vor Ort.

-       Es werden zu hohe Lärmbelastungen, eine Minderung der Lebensqualität und der Immobilienwerte befürchtet.

-       Es sind schon 17 Anlagen installiert. Der Wertverlust der eigenen Immobilie wird auch durch das Beteiligungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt.

-       Kein wirklicher Bürgerwindpark.

-       Drei Geschäftsführer sind zu viele, einer reicht.

-       Unzureichende Abstimmung der Kommunen untereinander.

 

Als Anregung wurde vorgetragen:

-       Eine Höhenbegrenzung auch auf 100 Meter (wie in Altenberge).

-       Mehr Photovoltaikanlagen.

-       Für Investoren gibt es auch im Offshore Bereich genug Möglichkeiten.

-       In Nord- und Ostsee stehen die Anlagen besser.

-       Sicherheit, dass keine weiteren Anlagen hinzukommen.

-       Konkreter abstimmen, was in den Nachbarkommunen passiert.

-       Die Entschädigung sollte sich auch nach der Höhe der Anlagen richten.

 

Auch bei einem positiven Votum wurde von einigen die Gelegenheit genutzt, Anregungen vorzutragen:

 

-       Es sollten auch Einzelstandorte genehmigungsfähig sein, ggfs. als Windpark im Zusammenhang mit dem Kreis Steinfurt.

-       Die Kommune sollte einen klaren Standpunkt vertreten. Die Belastung innerhalb der Nachbarschaft wäre dann geringer.

-       Die Diskussion geht insbesondere um die Entschädigungshöhe und es wäre schade, wenn ein negatives Votum nur unter dem Aspekt zu Stande käme, dass ein Anlieger das Gefühl hätte, zu kurz zu kommen.

-       Die Abstimmung zwischen den Kommunen sollte konkreter werden.

-       Bei künftigen Windparks sollte die Stadt Billerbeck der Initiator/Investor sein und eine breite Bürgerbeteiligung ermöglichen.

 

 

 Zu den Anregungen wird verwaltungsseitig folgendes zu bedenken gegeben:

 

-       Eine Höhenbegrenzung auf 100 Meter wird sich heute nicht mehr rechtlich haltbar festsetzen lassen. Dabei ist zu bedenken, dass bei einem Repowering der Altenberger Windräder auch hier mit weniger, dafür höheren Anlagen zu rechnen ist.

-       Andere alternative Energieformen oder Photovoltaikanlagen entbinden Billerbeck nicht von der Verpflichtung, Raum für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern Billerbeck die Errichtung von Windenergieanlagen steuern möchte (ansonsten sind sie überall im Außenbereich privilegiert), muss der Windenergie substanziell Raum gegeben werden.

-       Anlagen in Nord- und Ostsee sind für Billerbeck aus oben genannten Gründen keine Alternative. Zudem bergen Sie andere Probleme (z. B. Naturschutz im Watt) und können nur mit hohem Aufwand an die Stromnetze angeschlossen werden. Gerade im Bereich ST 27 ist die ideale Infrastruktur schon vorhanden (Umspannwerk, Versorgungstrassen der RWE und der e.on Ruhrgas AG).

-       Die interkommunale Abstimmung ist allein darum schwierig, da die Räte unabhängig voneinander ihre Planungshoheit ausüben und in unterschiedlichen Planungsphasen sind. Es findet jedoch eine permanenten Abfrage über den Planungsstand statt. Idealerweise würde vor allem mit Altenberge ein Konzept auch im Zusammenhang mit einem möglichen Repowering erarbeitet. Hier spielen jedoch auch noch private Interessen eine Rolle, die sich in einem solch großen Zusammenhang nicht bündeln lassen. Hier können noch Jahre ins Land gehen. Billerbeck muss jedoch im Zusammenhang mit der Planungssicherheit (s. o.) und dem Regionalplan im nächsten Jahr planen.

 

Die Anregungen zu einer größeren Initiative und Beteiligung durch die Stadt Billerbeck wird auch verwaltungsseitig begrüßt. Eine Beteiligung kann einen Interessens-

ausgleich fördern.

Bereits in vergangenen Sitzungen wurde verwaltungsseitig erwähnt, dass die Stadt Billerbeck sich an einem Bürgerwindpark beteiligen sollte, so kann sie an allen Entscheidungen unmittelbar mitwirken. Die Gesellschaft kann von einer Beteiligung ebenfalls profitieren, da die Stadt ihre Beteiligung z. B. mit Ökopunkten, Flächen, Planungsleistung oder Infrastruktur finanzieren könnte. Durch eine Beteiligung wäre die Stadt über alle wesentlichen Entscheidungsprozesse informiert und könnte bei verschiedenen Problemstellungen behilflich sein und vermitteln.

 

Die Anregungen und Bedenken zum Schutz der Leistungsfähigkeit der Altenberger Windkraftanlagen sind im Sinne einer effektiven Energiegewinnung (möglichst geringer Einsatz mit möglichst hohem Ertrag) natürlich sinnvoll. Schwierig ist diese Forderung im Zusammenhang mit einem irgendwann zu erwartenden Repowering der Altenberger Anlagen (s. o.). Insofern kann hier von Seiten der Stadt Billerbeck nur mit den gesetzlich geforderten Abständen agiert werden. Eine weitergehende Prüfung sollte hier jedoch auch verwaltungsseitig erfolgen. 

 

Bezüglich der konkreten Planung der Anlagen und dem Ergebnis der Befragung wird vorgeschlagen, wie folgt vorzugehen. Die Anregung, dass auch Einzelstandorte im Zusammenhang mit benachbarten Windfeldern zugelassen werden sollten, könnte der richtige Ansatz sein. Zu bedenken ist dabei, dass bei Betrachtung aller Belange vieles für eine Entwicklung an dem Standort spricht. Im landschaftspflegerischen Fachbeitrag ist festgestellt worden, dass der Bereich wenige Restriktionen hat. Im Rahmen der Abwägung käme die Fläche in Frage. Die bestehende Infrastruktur ist ebenfalls ein ganz wesentliches Kriterium im Rahmen der Abwägung. Insgesamt betrachtet hat sich eine Mehrheit für den Windpark ausgesprochen. Große Bedenken bestehen jedoch  bei den beiden nördlichen Anlagen. Dabei ist insbesondere die Anlage 2 problematisch, da sie den dreifachen Abstand zu den nächstgelegenen Nachbarn unterschreitet. Aber auch die Anlage 3 wird von den Betroffenen kritisch gesehen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, an dem Konzept weiterzuarbeiten. Der Standort 1 erscheint dabei am wenigsten kritisch, obwohl hier die meisten Anlieger betroffen sind. Unter Berücksichtigung der Abstände zu den betroffenen Nachbarn (mindestens dreifach), den Altenberger Anlagen und des Überschwemmungsgebietes wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, zu prüfen, ob und wo zusätzlich zum Windrad 1 Standorte festgelegt werden können. Diese sollten dann mit den Betroffenen erörtert werden. Zudem wird vorgeschlagen, dass verwaltungsseitig geprüft wird, wie konkret eine Beteiligung/Mitspracherecht der Stadt Billerbeck im Rahmen der Gesellschaft aussehen kann.

 

In der Sitzung erfolgt zudem ein Bericht über den aktuellen Stand in den Nachbarkommunen Laer und Altenberge.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     Sitzung des Bezirksausschusses vom 13.09.2012, TOP 3 ö. S. und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 20.09.2012, TOP 1 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Standorte der Windenergieanlagen