hier: Ergebnis der Anliegerbefragung
Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, an dem Konzept zur Entwicklung eines Windparks an der Steinfurter Aa weiterzuarbeiten. Neben dem Standort 1 ist zu prüfen, ob weitere Standorte möglich sind. Dazu werden die betroffenen Belange (z. B. Nachbarschutz, benachbarte Windkraftanlagen, Überschwemmungsgebiet) auch mit den Fachbehörden möglichst umfassend vorgeprüft und die Ergebnisse mit den Betroffenen und den Initiatoren erörtert.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, wie sich die Stadt Billerbeck an dem Windpark inhaltlich und finanziell konkret beteiligen kann.
Sachverhalt:
Wie in oben genannter
Sitzung beschlossen, wurde die Befragung der vom geplanten Windpark betroffenen
Hauseigentümer durchgeführt.
Es wurden alle
angeschrieben, die im Umkreis des siebenfachen Abstandes zu mindestens einer
Windkraftanlage ein Wohnhaus besitzen.
Auf Billerbecker
Seite wurden 32 Besitzer angeschrieben.
Davon haben sich:
10 negativ geäußert (31 %)
14 positiv geäußert (44 %)
8 neutral bzw. haben den Bogen nicht
zurückgesandt (25%).
Bezogen auf die
Rückläufe sind von der Windkraftanlage 1 22, von der Windkraftanlage 2 10 und von der Windkraftanlage 3 8 Besitzer betroffen.
Von denen, die nur
von einer Anlage betroffen sind,
haben sich 3 negativ und 11 positiv geäußert.
Von denen, die von
zwei Anlagen betroffen sind, haben
sich alle vier negativ geäußert.
Von denen, die von
drei Anlagen betroffen sind, haben
sich drei negativ und drei positiv geäußert.
Bezogen auf die
einzelnen Windkraftanlagen mit der beschlossenen Punktebewertung wurden
folgende Ergebnisse erzielt.
Windkraftanlage |
Positiv |
Negativ |
Summe |
|
|
|
|
|
|
1 |
28 |
12 |
+
16 |
|
2 |
5 |
11 |
-
6 |
|
3 |
4 |
9 |
-
5 |
|
Summe |
37 |
32 |
+
5 |
|
(Hinweis zur
Punktewertung:
Die Stimme im
3-fachen Abstand wurde dreifach,
die Stimme im 3-
bis 5-fachen Abstand wurde zweifach und
die Stimme im 5-
bis 7-fachen Abstand wurde dreifach gewertet.)
Insgesamt
betrachtet hat sich eine Mehrheit für die Windkraftanlagen ausgesprochen
(58 % zu 42 %).
Bezogen auf die einzelnen Anlagen sieht das Ergebnis jedoch sehr
unterschiedlich aus. Die Windkraftanlage 1 wird mit einer großen Mehrheit
positiv gesehen, die Anlagen 2 und 3 mehrheitlich negativ.
Bei der
Windkraftanlage 2 würde zudem durch ein negatives Votum innerhalb des
dreifachen Abstandes das „Vetorecht“ eintreten. Da bereits im Vorfeld überlegt
wurde, dass Windkraftanlagen nur innerhalb des dreifachen Abstandes zugelassen
werden sollen, wenn der betroffene Hauseigentümer damit einverstanden ist, kann
der Standort 2 daher nicht verwirklicht werden.
Viele der
Befragten haben in den Fragebögen die Möglichkeit genutzt, sich inhaltlich zu
äußern. Zum einen lässt sich daran erkennen, dass sich die meisten Betroffenen
konkret Gedanken gemacht haben. Aufgrund der bestehenden Anlagen haben sie
zudem entsprechende Erfahrungen. Interessanterweise besteht kein direkter
Zusammenhang zwischen der bereits bestehenden Belastung und der Einstellung
gegenüber einer Erweiterung. Es haben sich also nicht die Eigentümer generell
negativ geäußert, die heute schon am stärksten belastet sind. Erkennbar ist
dies an der hohen Zustimmung zur Windkraftanlage 1. In dem Bereich wohnen die
Anlieger mit der höchsten Belastung durch die bestehenden Anlagen auf
Altenberger Seite, trotzdem ist hier die größte Zustimmung zu der neuen Anlage
erkennbar. Dies bestätigt auch der Vergleich der mit mehreren Anlagen
belasteten Anlieger. Die sechs, die durch alle drei Anlagen betroffen sind,
haben sich je zur Hälfte negativ und positiv geäußert.
Demnach lässt sich
nicht der Schluss ziehen, dass die Betroffenen, mit der heute schon höchsten
Belastung oder die, mit der durch die Planung zu befürchtenden größten
Belastung die Planung ablehnen. Auch die zu erwartende Entschädigung scheint
für die Meinung nicht ausschlaggebend zu sein. Es haben sich auch viele positiv
geäußert, die keine oder nur wenig Entschädigung zu erwarten haben.
Zusammenfassend
lässt sich eher sagen, dass die Anlagen, welche im Norden in den bisher wenig
besiedelt und bebauten Bereich errichtet werden sollen, am problematischsten
gesehen werden.
Von den
benachbarten Kommunen Laer und Altenberge haben nur ein Drittel der 18 angeschriebenen
Hauseigentümer den Fragebogen zurückgesandt. Eine hohe Betroffenheit wird hier
offensichtlich nicht empfunden. Aufgrund der geringen Rückläufe, die über das
gesamte Feld verteilt liegen, lassen sich keine tragbaren Aussagen treffen.
Zwei haben sich positiv geäußert, einer allerdings unter der Bedingung, dass
von den Altenberger Anlagen genug Abstand gehalten wird. Drei haben sich
negativ geäußert, wobei einer die heute schon hohe Belastung durch die
Altenberger Anlagen hervorgehoben hat. Eine Stimme war neutral.
Zu überlegen ist,
ob auch mit Hilfe der Anregungen aus der Befragung ein Kompromiss gefunden
werden kann. Die Anregungen werden hier ohne Sortierung wiedergegeben. Bei
ähnlichen Anregungen sind diese jedoch zusammengefasst worden.
Als Bedenken zu
einem negativen Votum wurde folgendes vorgetragen:
-
Die
Vorbelastung ist heute schon sehr hoch. (8x)
-
Es sind
zu viele Anlagen geplant. (6x)
-
Die
geplanten Anlagen sind zu hoch. (8x)
-
Die
geplanten Windräder werden den Ertrag der Altenberger Windräder absinken lassen
und stehen einem zu erwartenden Repowering im Weg.
-
Die
Zerstörung des schönen Landschaftsbildes und erhebliche Belästigungen durch
Lärm (auch Baustellenlärm) werden befürchtet.
-
Es sind
bereits genügend Anlagen vor Ort.
-
Es
werden zu hohe Lärmbelastungen, eine Minderung der Lebensqualität und der
Immobilienwerte befürchtet.
-
Es sind
schon 17 Anlagen installiert. Der Wertverlust der eigenen Immobilie wird auch
durch das Beteiligungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt.
-
Kein
wirklicher Bürgerwindpark.
-
Drei
Geschäftsführer sind zu viele, einer reicht.
-
Unzureichende
Abstimmung der Kommunen untereinander.
Als Anregung wurde
vorgetragen:
-
Eine
Höhenbegrenzung auch auf 100 Meter (wie in Altenberge).
-
Mehr
Photovoltaikanlagen.
-
Für
Investoren gibt es auch im Offshore Bereich genug Möglichkeiten.
-
In Nord-
und Ostsee stehen die Anlagen besser.
-
Sicherheit,
dass keine weiteren Anlagen hinzukommen.
-
Konkreter
abstimmen, was in den Nachbarkommunen passiert.
-
Die
Entschädigung sollte sich auch nach der Höhe der Anlagen richten.
Auch bei einem
positiven Votum wurde von einigen die Gelegenheit genutzt, Anregungen
vorzutragen:
-
Es
sollten auch Einzelstandorte genehmigungsfähig sein, ggfs. als Windpark im
Zusammenhang mit dem Kreis Steinfurt.
-
Die
Kommune sollte einen klaren Standpunkt vertreten. Die Belastung innerhalb der
Nachbarschaft wäre dann geringer.
-
Die
Diskussion geht insbesondere um die Entschädigungshöhe und es wäre schade, wenn
ein negatives Votum nur unter dem Aspekt zu Stande käme, dass ein Anlieger das
Gefühl hätte, zu kurz zu kommen.
-
Die
Abstimmung zwischen den Kommunen sollte konkreter werden.
-
Bei
künftigen Windparks sollte die Stadt Billerbeck der Initiator/Investor sein und
eine breite Bürgerbeteiligung ermöglichen.
Zu den Anregungen wird verwaltungsseitig folgendes
zu bedenken gegeben:
-
Eine
Höhenbegrenzung auf 100 Meter wird sich heute nicht mehr rechtlich haltbar
festsetzen lassen. Dabei ist zu bedenken, dass bei einem Repowering der
Altenberger Windräder auch hier mit weniger, dafür höheren Anlagen zu rechnen
ist.
-
Andere
alternative Energieformen oder Photovoltaikanlagen entbinden Billerbeck nicht
von der Verpflichtung, Raum für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen.
Sofern Billerbeck die Errichtung von Windenergieanlagen steuern möchte
(ansonsten sind sie überall im Außenbereich privilegiert), muss der Windenergie
substanziell Raum gegeben werden.
-
Anlagen
in Nord- und Ostsee sind für Billerbeck aus oben genannten Gründen keine
Alternative. Zudem bergen Sie andere Probleme (z. B. Naturschutz im Watt) und
können nur mit hohem Aufwand an die Stromnetze angeschlossen werden. Gerade im
Bereich ST 27 ist die ideale Infrastruktur schon vorhanden (Umspannwerk,
Versorgungstrassen der RWE und der e.on Ruhrgas AG).
-
Die
interkommunale Abstimmung ist allein darum schwierig, da die Räte unabhängig
voneinander ihre Planungshoheit ausüben und in unterschiedlichen Planungsphasen
sind. Es findet jedoch eine permanenten Abfrage über den Planungsstand statt.
Idealerweise würde vor allem mit Altenberge ein Konzept auch im Zusammenhang
mit einem möglichen Repowering erarbeitet. Hier spielen jedoch auch noch private
Interessen eine Rolle, die sich in einem solch großen Zusammenhang nicht
bündeln lassen. Hier können noch Jahre ins Land gehen. Billerbeck muss jedoch
im Zusammenhang mit der Planungssicherheit (s. o.) und dem Regionalplan im
nächsten Jahr planen.
Die Anregungen zu
einer größeren Initiative und Beteiligung durch die Stadt Billerbeck wird auch
verwaltungsseitig begrüßt. Eine Beteiligung kann einen Interessens-
ausgleich fördern.
Bereits in
vergangenen Sitzungen wurde verwaltungsseitig erwähnt, dass die Stadt
Billerbeck sich an einem Bürgerwindpark beteiligen sollte, so kann sie an allen
Entscheidungen unmittelbar mitwirken. Die Gesellschaft kann von einer
Beteiligung ebenfalls profitieren, da die Stadt ihre Beteiligung z. B. mit
Ökopunkten, Flächen, Planungsleistung oder Infrastruktur finanzieren könnte.
Durch eine Beteiligung wäre die Stadt über alle wesentlichen
Entscheidungsprozesse informiert und könnte bei verschiedenen Problemstellungen
behilflich sein und vermitteln.
Die Anregungen und
Bedenken zum Schutz der Leistungsfähigkeit der Altenberger Windkraftanlagen
sind im Sinne einer effektiven Energiegewinnung (möglichst geringer Einsatz mit
möglichst hohem Ertrag) natürlich sinnvoll. Schwierig ist diese Forderung im
Zusammenhang mit einem irgendwann zu erwartenden Repowering der Altenberger
Anlagen (s. o.). Insofern kann hier von Seiten der Stadt Billerbeck nur mit den
gesetzlich geforderten Abständen agiert werden. Eine weitergehende Prüfung
sollte hier jedoch auch verwaltungsseitig erfolgen.
Bezüglich der
konkreten Planung der Anlagen und dem Ergebnis der Befragung wird vorgeschlagen,
wie folgt vorzugehen. Die Anregung, dass auch Einzelstandorte im Zusammenhang
mit benachbarten Windfeldern zugelassen werden sollten, könnte der richtige
Ansatz sein. Zu bedenken ist dabei, dass bei Betrachtung aller Belange vieles
für eine Entwicklung an dem Standort spricht. Im landschaftspflegerischen
Fachbeitrag ist festgestellt worden, dass der Bereich wenige Restriktionen hat.
Im Rahmen der Abwägung käme die Fläche in Frage. Die bestehende Infrastruktur
ist ebenfalls ein ganz wesentliches Kriterium im Rahmen der Abwägung. Insgesamt
betrachtet hat sich eine Mehrheit für den Windpark ausgesprochen. Große
Bedenken bestehen jedoch bei den beiden
nördlichen Anlagen. Dabei ist insbesondere die Anlage 2 problematisch, da sie
den dreifachen Abstand zu den nächstgelegenen Nachbarn unterschreitet. Aber
auch die Anlage 3 wird von den Betroffenen kritisch gesehen. Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, an dem Konzept weiterzuarbeiten. Der Standort 1 erscheint
dabei am wenigsten kritisch, obwohl hier die meisten Anlieger betroffen sind.
Unter Berücksichtigung der Abstände zu den betroffenen Nachbarn (mindestens
dreifach), den Altenberger Anlagen und des Überschwemmungsgebietes wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, zu prüfen, ob und wo zusätzlich zum Windrad 1
Standorte festgelegt werden können. Diese sollten dann mit den Betroffenen
erörtert werden. Zudem wird vorgeschlagen, dass verwaltungsseitig geprüft wird,
wie konkret eine Beteiligung/Mitspracherecht der Stadt Billerbeck im Rahmen der
Gesellschaft aussehen kann.
In der Sitzung
erfolgt zudem ein Bericht über den aktuellen Stand in den Nachbarkommunen Laer
und Altenberge.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Bezirksausschusses vom 13.09.2012, TOP 3 ö. S. und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 20.09.2012, TOP 1 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Standorte der Windenergieanlagen