hier: Erlass einer Hebesatzsatzung
Sachverhalt:
Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2013 ist für die Ratssitzung am 05.02.2013 vorgesehen. Die Realsteuerhebesätze wären damit erst nach Erlass der Steuerbescheide 2013 beschlossen. Zwar wird die Haushaltssatzung nach erfolgter Genehmigung durch die Kommunalaufsicht rückwirkend in Kraft treten. Jedoch soll aus Gründen der Rechtssicherheit für den Erlass der Steuerbescheide 2013 noch in diesem Jahr außerhalb der Haushaltssatzung eine spezielle Hebesatzsatzung in Kraft gesetzt werden. Sie ersetzt die Hebesatzsatzung aus dem Haushaltsjahr 2012. Die Realsteuerhebesätze sollen gegenüber dem Vorjahr unverändert festgesetzt werden.
Bezüglich der Grundsteuer A berät der Bezirksausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2012.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Kämmerer Bürgermeisterin
Anlagen:
Entwurf der Hebesatzsatzung 2013