Sachverhalt:
Der Grundstückseigentümer des im Lageplan dargestellten Grundstückes an der Gerburgisstraße möchte ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten errichten.
Das bestehende Wohnhaus soll abgebrochen und durch den Neubau ersetzt werden. Das neue Gebäude soll näher an die Straße rücken und neben zwei Vollgeschossen ein untergeordnetes Dachgeschoss erhalten. Die Traufhöhe entspricht dem Nachbargebäude (Restaurant-Hotel Ludgerusbrunnen), die Firsthöhe liegt einen knappen Meter darunter. Die Stellplätze sollen zwischen dem Neubau und dem Nachbargebäude angelegt werden.
In der näheren Umgebung befinden sich mehrere Mehrfamilienhäuser. Erst im Norden und Westen schließen sich die von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägten Bereiche an. Zwar ist die Gerburgisstraße sehr schmal, durch die Ausrichtung der Stellplätze ist jedoch ein gefahrloser An- und Abfahrverkehr ohne maßgebliche Störung unbeteiligter Nachbarn möglich.
Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig. Aufgrund der Vorprägung des Gebietes durch mehrere Mehrfamilienhäuser fügt sich das Vorhaben in die Umgebung ein, obwohl ein unmittelbar angrenzendes Grundstück mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Lageplan
Freiflächenplan
Abwicklung
Ansichten