Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Sportzentrum Helker Berg"
hier: Vorstellung einer geplanten Erweiterung der Tennishalle
Vorlage
FBPB/793/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ entsprechend der Ausführungen vorzubereiten.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund der großen Nachfrage plant der Betreiber des Sportparks Billerbeck eine Erweiterung der Tennishalle um ein Spielfeld. Dieses soll nach Norden an den bestehenden Baukörper angebaut werden. Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest.

 

Die gute Entwicklung des Tennissports an dem Standort wird verwaltungsseitig sehr positiv gesehen. In nachfolgenden Tagesordnungspunkten wird über weitere Projekte (Tennisplatz und Minigolfanlage) an dem Standort beraten. Diese wurden bezüglich ihrer Positionierung aufeinander abgestimmt. Wesentlich ist dabei, dass die verbleibende Fläche noch nutzbar bleibt. Eventuell ergibt sich zukünftig noch ein weiterer Bedarf für eine bebaubare Fläche im Sportbereich. Insofern soll auch die Durchfahrt zwischen Erweiterung der Tennishalle und dem zusätzlichen Tennisplatz breit genug sein, um die Erschließung eines weiteren Gebäudes im Nordosten des Grundstückes weiterhin zu ermöglichen.

 

Es steht noch nicht fest, ob die Erweiterung der Tennishalle in gleicher Flucht oder versetzt errichtet werden kann. Letzteres hätte den Vorteil, dass der Raum zwischen den Tennisplätzen und der Halle größer wäre. Dies würde mehr Raum für  zukünftige weitere Nutzungen bringen. Die Fläche östlich der Halle (zwischen Halle und Wall) bietet für eine zusätzliche Nutzung keinen ausreichenden Platz.  Andererseits ist es für die Nutzung der Tennisplätze in der Halle günstiger, wenn die Plätze parallel liegen. Insofern sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.

 

Die im rechtsgültigen Bebauungsplan „Helker Berg“ ausgewiesenen Baugrenzen reichen für das geplante Vorhaben nicht aus. Eine Änderung des Bebauungsplanes und Erweiterung der Baugrenzen ist notwendig, um das Vorhaben verwirklichen zu können. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, an dem Konzept weiter zu arbeiten und einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten. Da die Stadt selber Eigentümerin der Flächen ist und durch eine spätere Erweiterung des Erbbaurechtes auch finanziell von einer Bebauungsplanänderung profitieren wird, sollte aus Sicht der Verwaltung auf eine Kostenübernahme der Planungskosten durch den Antragsteller verzichtet werden. Aufgrund der bereits erstellten digitalen Pläne für die letzte Änderung hält sich der Aufwand zudem in Grenzen.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                       500,- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan aller geplanten Nutzungen

Auszug aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan