Betreff
Eintragung des Freibades der Stadt Billerbeck in die Denkmalliste
Vorlage
FBPB/072/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Das Billerbecker Freibad wird nach § 3 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege in die Denkmalliste eingetragen.


Sachverhalt:

 

Durch die vielen Diskussionen über die Sanierung des Billerbecker Freibades ist das Westfälische Amt für Denkmalpflege auf das Freibad aufmerksam geworden.

Das Amt für Denkmalpflege hat sich offenbar schon in den vergangenen Jahren mit den Freibädern der Nachkriegeszeit befasst und festgestellt, dass kaum noch ein Freibad in seiner ursprünglichen Form erhalten ist. Viele Freibäder sind umfassend saniert worden und wurden mit anderen Materialien (meist Edelstahl) auch optisch deutlich verändert. Die teilweise marode Wassertechnik erforderte oft ebenfalls deutliche Veränderungen am Becken oder im Bereich der Hochbauten. Viele Freibäder wurden auch geschlossen oder vollständig an anderer Stelle neu errichtet.

Insgesamt gibt es daher in der ganzen Region kaum noch ein Freibad aus den 50er oder 60er Jahren, das weitgehend in seinem Originalzustand so gut erhalten ist wie das Billerbecker Freibad. Das Westfälische Amt für Denkmalpflege fordert daher, dass das Freibad in die Denkmalliste eingetragen wird. Die umfassende Stellungnahme des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege ist als Anlage beigefügt.

 

Verwaltungsseitig wurde im Rahmen erfolgter Besichtigungen mit dem Amt für Denkmalpflege deutlich gemacht, dass die gesamte Wassertechnik abgängig ist und das Freibad nur erhalten werden kann, wenn eine dem neuesten Stand der Technik entsprechende Sanierung der Wassertechnik einschließlich Schwallwasserbehälter und ”Finnischer Rinne” möglich ist. Es wurde auch dargelegt, dass an eine Verkleinerung des Beckens gedacht und sogar eine Aufgabe der Sprunganlage diskutiert wurden, um die Kosten im vertretbaren Rahmen und das Freibad überhaupt erhalten zu können.

Seitens des Amtes für Denkmalpflege wird eine Sanierung durchaus für möglich gehalten. Jedoch müsste das Becken in seiner heutigen Form und Größe erhalten und die Oberfläche müsste wiederum mit Fliesen gestaltet werden, wobei die heutige Rinne entweder in kleinen Teilbereichen erhalten oder bei einer Neuverfliesung angedeutet werden sollte. Beckeneinstiege, die Sprunganlage, die Durchschreitebecken usw. sollten möglichst erhalten bzw. so wie heute vorhanden neu erstellt werden. Dass die Wassertechnik dem neuesten Stand der Technik angepasst werden müsste sei selbstverständlich, hier könnten alte Technikelemente aufgehoben und ggf. sichtbar dargestellt werden. Auch sei eine Eingliederung neuer Duschen im Umkleidebereich sicherlich machbar. Ebenfalls bestehen keine Bedenken ein vollständig neues Kinderbecken westlich des Nichtschwimmerbereiches zu errichten. Für das alte Rundbecken könnte eine andere Nutzung überlegt werden. Dieses soll jedoch vom Grundsatz her erhalten werden.

Das Wesentliche sei der Erhalt des ”Erlebniswertes des Freibades aus den 50er/60er Jahren.”

 

Aus Sicht der Verwaltung könnte das ”Freibad als Denkmal” durchaus ebenso interessant sein wie eine bisher angedachte Sanierung, die die Einbindung kleinerer Attraktionen wie z. B. einer Schaukelbucht auch nur als Option vorsah.

Das Freibad zu einem Spaßbad umzubauen ist ohnehin nicht finanzierbar. Das Billerbecker Freibad lebt von seiner großzügigen Anlage mit Liegewiesen, auf denen man mit der ganzen Familie schöne Tage verbringen kann. Attraktionen wie in Dülmen oder Coesfeld können in Billerbeck ohnehin nicht geschaffen werden. Als Denkmal in seiner ursprünglichen Form könnte das Billerbecker Freibad mit seinen großzügigen Freiflächen auf eine ganz andere, besondere Art auf sich aufmerksam machen und Besucher auch aus den Nachbarorten, auch aus Coesfeld, anziehen. Eine Unterschutzstellung kann daher aus Sicht der Verwaltung trotz der Einschränkungen, denen ein Denkmal unterworfen ist, durchaus insgesamt eine für Billerbeck positive Entwicklung sein, sodass aus Sicht der Verwaltung vorgeschlagen wird, der Feststellung des Amtes für Denkmalpflege zu folgen und die Eintragung in die Denkmalliste vorzunehmen.

 

i. A.

 

 

Gerd Mollenhauer                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Anlagen:

Stellungnahme des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege