Betreff
Wiederbesetzung bzw. Umbesetzung von Ausschüssen
Vorlage
FBZD/268/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Der Umbesetzung der Ausschüsse wird gem. § 50 Abs. 3 GO NW  zugestimmt. (siehe Anlage)
  2. Die Besetzung der Ausschussvorsitze wird gem. § 58 Abs. 5 GO NW vorgenommen. (siehe Anlage)
  3. Der Besetzung der Gesellschaften und Einrichtungen wird gem. § 113 GO NW zugestimmt. (siehe Anlage)

 


Sachverhalt:

 

 

Die CDU Fraktion beantragt mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 27.01.2013 die Umbesetzung von Ausschüssen. Nach dem Ausscheiden der bisherigen Ratsmitglieder Günther Fehmer und Florian Heuermann und dem Nachrücken von Herrn Andreas Groll und Herrn Franz-Josef Schulze Thier als neue Ratsmitglieder sollen wie im Schreiben aufgeführt, die Ausschüsse neu besetzt werden.

 

Die Nachfolge eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes ist im § 50 Abs. 3 letzter Satz GO NW geregelt: „Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“. Hierfür genügt ein einfacher Ratsbeschluss.

 

Allerdings hat die CDU-Fraktion auch einige Umbesetzungen in dem Antrag mit aufgeführt, sodass es am praktikabelsten ist alles wie eine Neu- bzw. Umbesetzung zu werten,  wobei die nachstehend aufgeführten Abstimmungsregeln gelten.

 

Nach der geltenden Rechtsprechung zur Gemeindeordnung ist die Abberufung eines Ausschussmitgliedes und seine Ersetzung durch ein anderes nur durch einstimmigen Ratsbeschluss möglich. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.

 

Auch die Änderung der personellen Besetzung der Ausschussvorsitze ist neu zu beschließen. Auch hier gilt, dass wenn kein einstimmiger Beschluss zustande kommt, die Verteilung nach § 58 Abs. 5 neu zu erfolgen hat.

 

Die Bürgermeisterin ist bei der Umbesetzung der Ausschüsse  und der Bestimmung der Ausschussvorsitze gem. § 40 Abs. 2 letzter Satz nicht stimmberechtigt.

 

 

Abschließend muss für Herrn Günther Fehmer ein Mitglied in das Kuratorium der Sparkassenstiftung Billerbeck sowie  in den Beirat der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG und der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland gewählt werden.  Auch hier gelten die vorgenannten Erläuterungen.

Hier ist die Bürgermeisterin stimmberechtigt.

 

Die vorgesehenen Änderungen  sind in der beigefügten Liste durch Schreibweise in Fett markiert. 

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Schreiben der CDU Fraktion vom 27.01.2013

Änderungsliste der gewählten Vertreter