Betreff
Aufhebung der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens und Übertragung der Grundstücke in das Eigentum der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBPB/797/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

ohne, die Ausführungen dienen lediglich der Information


Sachverhalt:

 

In den o. g. Sitzungen wurde kontrovers über den Vorschlag der Verwaltung zur Aufhebung der gesamten Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens diskutiert. Man verständigte sich darauf, nicht dem Verwaltungsvorschlag zu folgen, die gesamten Zweckbestimmungen aller Grundstücke im Interessentenvermögen aufzuheben, sondern zunächst mit der Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Hamern sowie der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve zu beginnen. Die entsprechenden Satzungsentwürfe sollten öffentlich bekannt gemacht werden sowie eine Beteiligung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden. Aus diesen Verfahren sollten Erfahrungen gesammelt werden, die dann den entsprechenden politischen Gremien vorgestellt werden und die Grundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen bilden sollten.

Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer liegt zwischenzeitlich vor, es bestehen aus öffentlich landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Übertragung der betroffenen Flurstücke in das Eigentum der Stadt Billerbeck. Es wurde angeregt, individuelle Lösungsmöglichkeiten nach den derzeitigen Nutzungsverhältnissen zu erarbeiten und das weitere Vorgehen mit der Landwirtschaftskammer, dem Kreisverband des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes sowie den jeweiligen Ortsverbandsvorsitzenden und Ortslandwirten abzustimmen.

Im Amtsblatt vom 05.10.2012 wurde auf die öffentliche Bekanntmachung der entsprechenden Satzungsentwürfe hingewiesen. Die Satzungsentwürfe, eine Übersicht der betroffenen Flurstücke und deren derzeitige Nutzung sowie Lagepläne konnten während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung in der Zeit vom 15.10.2012 bis zum 16.11.2012 eingesehen werden.

Von der Möglichkeit der Einsichtnahme wurde von ca. 30 Personen Gebrauch gemacht. Hierbei handelte es sich überwiegend um ortsansässige Landwirte, die Eigentümer angrenzender Flächen sind. 13 Personen haben schriftlich Einwendungen gegen die geplante Aufhebung der Zweckbestimmungen und die Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck erhoben. Obwohl viele Einwendungen ohne eine konkrete Begründung erfolgten, wurde auch aus den geführten Gesprächen im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung deutlich, dass noch ein erhöhter Informationsbedarf besteht, da viele zum ersten Mal von der Existenz der Interessentengemeinschaften gehört haben.

Vertreter der Stadt Billerbeck waren daher sowohl in der Versammlung des Initiativkreises für den Außenbereich am 11.12.2012 als auch in der Versammlung des Landwirtschaftlichen Ortsverbandes am 22.01.2013 anwesend und haben über die Interessentengemeinschaften und deren Vermögen sowie das geplante Verfahren zur Aufhebung der Zweckbestimmungen informiert und Fragen der Teilnehmer beantwortet.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass vielfach Bedenken bestanden, dass die Stadt Billerbeck sich das Eigentum an den Grundstücken der Interessentengemeinschaften verschaffen möchte, um dieses zu veräußern oder die Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen. Diese Bedenken konnten ausgeräumt werden, in einem ersten Schritt sollen lediglich die Zweckbestimmungen aufgehoben werden und das Eigentum auf die Stadt Billerbeck übertragen werden. Hierdurch wäre seitens der Verwaltung eine erhöhte Flexibilität, vor allem im Bereich des Baugenehmigungsverfahrens sowie bei der Gewährung von Leitungsrechten, garantiert und das Verwaltungsverfahren stark vereinfacht.

In einem zweiten Schritt könnte über die weitere Verwendung der Flurstücke beraten werden. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass eine Vielzahl der Flurstücke im Interessentenvermögen Wegeflächen sind, die sowieso in das „öffentliche“ Verkehrsnetz integriert sind und natürlich auch weiterhin als Bestandteil des Infrastrukturvermögens für die Öffentlichkeit bereitzustellen sind. Bezüglich dieser Flurstücke könnte daher überlegt werden, in den jeweiligen Satzungen über die Aufhebung der Zweckbestimmungen zu regeln, dass diese Flächen auch weiterhin als öffentliche Verkehrsflächen zu erhalten sind.

Sofern andere Flächen heute nicht mehr gemäß der Zweckbestimmung des Rezesses genutzt werden (z. B. überackerte Gräben oder Wege), könnte in diesen Fällen über eine anderweitige Verwendung oder den Verkauf dieser Flächen diskutiert werden. Hierbei wären jedoch, wie bei anderen Parzellen im städtischen Eigentum auch, die Zuständigkeitsordnung zu beachten und die jeweiligen politischen Gremien zu beteiligen. Im Rahmen der Gespräche wurde weiterhin angeregt, vorrangig den Eigentümern der an das Interessentenvermögen angrenzenden Flächen das Interessentenvermögen zum Kauf anzubieten, entsprechendes Interesse wurde auch bereits in einigen Fällen bekundet.  Auch hierzu könnte eine entsprechende Regelung in die Satzung aufgenommen werden. Außerdem wurde angeregt, die Verkaufserlöse für die Unterhaltung der Wirtschaftswege im Außenbereich zu verwenden.

Des Weiteren wäre noch zu klären, wie hinsichtlich der Wasserflächen zu verfahren ist, die ein selbständiges Flurstück bilden, da hier nicht die Regelungen des Landeswassergesetzes greifen, wonach diese je zur Hälfte den Anliegern zuzuschlagen sind.

Neben den hier angeführten wesentlichen Anregungen sind noch einige weitere Fragen zu klären, die jedoch noch einige Prüfungen und Recherchen erfordern. Seitens der Verwaltung wird es daher als sinnvoll angesehen, sich zunächst nochmals intensiv mit der Problematik und den Anregungen zu befassen und adäquate Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Erst danach sollte das Verfahren zur Aufhebung der Zweckbestimmungen der Gesamtheiten Hamern und Gerleve fortgesetzt werden.

Da in einigen Fällen jedoch konkreter Handlungsbedarf besteht, werden diese Flurstücke aus dem „Gesamtverfahren“ herausgelöst und in den folgenden Tagesordnungspunkten gesondert behandelt.

 

Die Ausführungen dienen lediglich der Sachstandsmitteilung und Information, ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Im Auftrag                              Im Auftrag

 

Jutta Greving                        Gerd Mollenhauer               Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 Fachbereichsleiter               Bürgermeisterin


Bezug:      TOP 1 der öffentlichen Sitzung des Bezirksausschusses vom 13.09.2012, TOP 1 der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2012, TOP 5 der öffentlichen Sitzung des Rates vom 27.09.2012

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: ./.                                                         

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: