Betreff
Aufhebung der Zweckbestimmung des Grundstücks Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 34, Flurstück 28 der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck
Vorlage
FBPB/798/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1. Die in der Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung  der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve für das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 34, Flurstück 28 und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ wird beschlossen.

 

2. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist einzuholen.

 

3. Die Satzung ist nach Vorliegen der Zustimmung ortsüblich bekannt zu machen.


Sachverhalt:

 

In der o. g. Sitzung des Rates am 12.04.2011 wurde die Veräußerung des Grundstücks Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 34, Flurstück 28 (Übersichtsplan siehe Anlage 1) beschlossen.

Da es sich um ein Flurstück im Eigentum der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve und somit um sogenanntes „Interessentenvermögen“ handelt, ist vor Veräußerung des Grundstücks die Zweckbestimmung nach dem Rezess über die Zusammenlegungssache von Gerleve aufzuheben. Das Eigentum soll auf die Stadt Billerbeck übertragen werden.

In dem o. g. Sitzungsturnus im Jahre 2012 wurde u. a. aufgrund des Beschlusses zur Veräußerung des Flurstücks 28 über die Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve diskutiert, damit die Voraussetzungen für einen Verkauf geschaffen werden können. Der entsprechende Satzungsentwurf wurde bereits öffentlich bekannt gemacht und eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer eingeholt.

Wie im vorherigen Tagesordnungspunkt berichtet wurde, soll zunächst auf eine Aufhebung aller Zweckbestimmungen der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve verzichtet werden. Da in diesem konkreten Fall jedoch bereits vor ca. 2 Jahren der Beschluss über die Veräußerung des Flurstücks gefasst wurde, und sich der geplante Erwerber im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung erneut gemeldet hat, sollten jetzt im Interesse des Erwerbers die weiteren Voraussetzungen für die Veräußerung geschaffen werden. Das Grundstück ist bereits größtenteils überackert und wird nicht mehr für die im Rezess vereinbarten Zwecke benötigt, so dass nichts gegen die Aufhebung der Zweckbestimmung in diesem Einzelfall spricht.

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die in der Anlage beigefügte Satzung (Anlage 2) zu beschließen und nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde die öffentliche Bekanntmachung durchzuführen.

 

 

Im Auftrag                              Im Auftrag

 

 

Jutta Greving                        Gerd Mollenhauer               Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 Fachbereichsleiter               Bürgermeisterin


Bezug:      TOP 1 der nicht öffentlichen Sitzung des Bezirksausschusses vom 15.03.2011, TOP 1 der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.04.2011 und TOP 2 der nicht öffentlichen Sitzung des Rates vom 12.04.2011 sowie TOP 1 der öffentlichen Sitzung des Bezirksausschusses vom 13.09.2012, TOP 1 der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2012 und TOP 5 der öffentlichen Sitzung des Rates vom 27.09.2012

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

  1. Übersichtsplan
  2. Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Gerleve für das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 34, Flurstück 28 und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck