Betreff
Aufhebung der Zweckbestimmungen der Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 43, Flurstücke 4, 7 und 9 und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck
Vorlage
FBPB/799/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1. Die in der Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens der Beteiligtengesamtheit von Osthellen für die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 43, Flurstücke 4, 7 und 9 und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ wird beschlossen.

 

2. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist einzuholen.

 

3. Die Satzung ist nach Vorliegen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde und der Landwirtschaftskammer ortsüblich bekannt zu machen.


Sachverhalt:

 

In den o. g. Sitzungen wurden die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens der Beteiligtengesamtheit von Osthellen für die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 43, Flurstücke 4, 7 und 9 und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ sowie eine Beteiligung der Landwirtschaftskammer beschlossen. Auf eine Beratung im Bezirksausschuss wurde nach Rücksprache mit dem Ausschussvorsitzenden Herrn Wiesmann in diesem Sitzungsturnus verzichtet, da keine weiteren Tagesordnungspunkte für die am 24. Januar 2013 terminierte Sitzung vorhanden waren und zunächst nur über die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsentwurfes beraten wurde.

Eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer liegt bisher noch nicht vor, es ist aber aufgrund der Erfahrungen mit den bisher vorgelegten Interessentengemeinschaften davon auszugehen, dass keine Bedenken gegen eine Aufhebung der Zweckbestimmungen und Übertragung in das Eigentum der Stadt Billerbeck bestehen.

Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Billerbeck vom 08. Februar 2013 war eine Einsichtnahme in den Satzungsentwurf in der Zeit vom 11. Februar 2013 bis einschließlich zum 22. Februar 2013 möglich. Von der Möglichkeit der Einsichtnahme wurde nur von einer Person Gebrauch gemacht, wobei das Interesse sich dabei auf andere Grundstücke im Eigentum der Beteiligtengesamtheit von Osthellen richtete. Einwendungen wurden demnach nicht erhoben.

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die in der Anlage beigefügte Satzung zu beschließen und die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Anschließend ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen, sofern in der Zwischenzeit eine positive Rückmeldung der Landwirtschaftskammer erfolgt.

 

Im Auftrag                              Im Auftrag

 

 

Jutta Greving                        Gerd Mollenhauer               Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 Fachbereichsleiter               Bürgermeisterin


Bezug:      TOP 3 öffentlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.01.2013, TOP 6 öffentlich der Sitzung des Rates vom 05.02.2013

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens der Beteiligtengesamtheit von Osthellen für die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 43, Flurstücke 4, 7 und 9 und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck